W2-Professur für Pflegewissenschaften (m / w / d)

Jobbeschreibung

Die Duale Hochschule Sachsen führt mit etwa 40 Studiengängen Studierende in praxisintegrierenden dualen Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering und wird perspektivisch auch duale Master-Studiengänge anbieten und kooperative Forschung betreiben. Dabei werden die wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitte an den Staatlichen Studienakademien und die praktischen Studienabschnitte bei einem Praxispartner realisiert. Damit stellt die Duale Hochschule Sachsen den Einrichtungen der Wirtschaft, der freien Berufe, vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft und Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben exzellent qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Fachbereichen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Sie ist mit ihren sieben Staatlichen Studienakademien fest in den Regionen Sachsens verwurzelt.

An der Staatlichen Studienakademie Plauen ist - unter dem Vorbehalt der späteren Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber - folgende Stelle ab 01.09.2025 (frühestens ab Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber) zu besetzen:

W2-Professur für Pflegewissenschaften (m / w / d)

(Vollzeit, unbefristet)

vorrangig im Studienbereich Soziales und Gesundheit, Studiengang Pflege

(Kennziffer PL 01/2025)


Aufgabenprofil:
Im primärqualifizierenden dualen Bachelorstudiengang “Pflege- werden die Studierenden zu einer selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesettings befähigt. Die Studierenden werden auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik für ein professionelles Pflegehandeln in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention, Kuration, Rehabilitation sowie Palliation qualifiziert. Im Rahmen des Bachelorstudiums „Pflege“ erwerben die Studierenden die notwendigen Kompetenzen, um auch in hochkomplexen Pflegesituationen in der Lage zu sein, pflegerische Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die vorbehaltenen Tätigkeiten und für die selbständige und eigenverantwortliche Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten. Gesetzliche Grundlage des Curriculums ist das Pflegeberufegesetz und die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung.

Ihre Aufgaben beinhalten unter anderem die Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen entsprechend des Curriculums, eine aktive Mitarbeit bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Studieninhalte, die Betreuung der Studierenden bei Projekt- und Bachelorarbeiten, die Abnahme von Prüfungen einschließlich der staatlichen Abschlussprüfung zur Berufszulassung, die Kontaktpflege zu den Praxispartnern, die Begleitung der Praxiseinsetze und enge Zusammenarbeit mit den Praxisanleitungen der Praxispartner, die Beratung von Studieninteressentinnen und -interessenten sowie die Mitarbeit an Forschungsprojekten.


Die Bewerbenden sollen in mindestens drei der folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung nachweisen:

  • Pflegewissenschaften
  • quantitative oder qualitative Pflegeforschung
  • Pflege-/Medizinpädagogik
  • Ethik in der Pflege
  • Gerontologie/Geriatrie
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Palliative Care
  • Notfallpflege/Intensivpflege
  • pädiatrische Pflege
  • psychiatrische Pflege

Darüber hinaus sind weiterführende fachspezifische Kenntnisse in folgenden Bereichen wünschenswert:

  • simulationsbasierte Lehre
  • Digitalisierung in der Pflege
  • Erfahrung und didaktische Kompetenzen für den Theorie-Praxis-Transfer, in der Entwicklung
  • beruflicher Handlungskompetenz und berufszulassenden praktischen Prüfungen
  • Erfahrungen mit Projekten in Kooperation mit Praxispartnern
  • Zusatzqualifikation Praxisanleitung

In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung des Studienganges „Pflege“ werden vorausgesetzt.

Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen:

  1. abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. Pflegewissenschaften, Pflege- oder Medizinpädagogik, Pflegemanagement, Advanced Nursing Practice),
  2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird,
  3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
  4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

Bewerbende müssen zudem eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung in einem Pflegeberuf vorweisen.


Der Arbeitsort ist die Staatliche Studienakademie in Plauen. Bei Bedarf ist der Einsatz auch an einer anderen Staatlichen Studienakademie der Dualen Hochschule Sachsen möglich.

Art und Umfang der dienstlichen Aufgaben der Lehrpersonen an der Dualen Hochschule Sachsen ergeben sich aus der Hochschuldienstaufgabenverordnung.

Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Qualifikation und Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte und/oder ihnen gleichgestellte Bewerbende, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird gebeten, den Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

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