Mess- und Regeltechniker/in – Technische Sonderfachkraft (m/w/d)

Bundeswehr

  • Köln
  • Veröffentlicht am: 27. Mai 2025
Jobbeschreibung

Gemeinsam mit über 260.000 zivilen und militärischen Mitarbeitenden garantieren wir Sicherheit, Souveränität und die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sowie Unterstützung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen im Inland.

Beschäftigungsdienststelle
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln


  • Sie sind verantwortlich für die Bedienung, Überwachung, Anpassung, Instandhaltung, Reparatur, sowie Installationsarbeiten an Einrichtungen und Anlagen der Gebäudeautomation.
  • Sie sind verantwortlich für die Übernahme, die Inbetriebnahme und den Probebetrieb der Gebäudeautomation.
  • Sie kümmern sich um die Aufzeichnung von Messgrößen, das Erfassen der Energieverbräuche und die Änderung von Systemparametern, sowie -dateien.
  • Sie optimieren Betriebsabläufe der technischen Gebäudeautomation und kümmern sich um die Aufschaltung von Automationsstationen.
  • Sie sind verantwortlich für die arbeitstägliche Auswertung anstehender Stör-, Gefahren- und Alarmmeldungen aller an die zentrale Leittechnik angeschlossen Betriebstechnischen Anlagen sowie Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten an Mittelspannungsanlagen, Mittelspannungsschaltanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Niederspannungsanlagen, Beleuchtungsanlagen (Büro-, Hallen-, Außen-, Straßen-, Not- und Sicherheitsbeleuchtungen etc.), Blitzschutzanlagen Gefahrenmeldeanlagen, USV- und Netzersatzanlagen, elektrische Geräte und Maschinen (z.B. Elektrokleingeräte, Küchengeräte, den Elektromotoren von Lüftungs- Kühl- Tür-, Toranlagen etc.)
  • Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Mess- und Regeltechnikerin/Mess- und Regeltechniker (m/w/d), Elektronikerin/Elektroniker für Gebäude und Infrastruktursysteme (m/w/d), Industrieanlagenelektronikerin/Industrieanlagenelektroniker (m/w/d), Prozessleitelektronikerin/Prozessleitelektroniker (m/w/d) oder vergleichbar.
  • Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
  • Sie werden zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
  • Sie stimmen zu, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen. Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü3 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Bestehen der Sicherheitsüberprüfung kann eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
  • Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bundeswehr-Fahrerlaubnis B bzw. sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.

Erwünscht:

  • Sie besitzen Kenntnisse in der Technischen Gebäudeautomation, d.h. Aufbau, Konstruktion und Funktion von Elektrotechnik, Klima- und Lüftungstechnik, Sanitärtechnik, Wärmeversorgung und von trink- und abwassertechnischen Anlagen.
  • Sie besitzen Berufserfahrung in der Instandhaltung der Elektrotechnik und Anlagen der Gebäudeautomation.
  • Sie besitzen Grundkenntnisse im Bereich der speicherprogrammierbaren Steuerungen.
  • Sie besitzen Erfahrung mit Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR).
  • Sie besitzen Erfahrung mit der Instandhaltung von Lüftungs- u. Klimaanlagen.
  • Sie besitzen Berufserfahrung im Bereich Wartung, Instandhaltung und Inbetriebnahme von USV-, Notstrom- u. Netzersatzanlagen.
  • Sie besitzen eine selbstständige und zielorientierte Arbeits- sowie analytische Denkweise und zeigen Einsatzbereitschaft und Flexibilität.
  • Sie besitzen die körperliche Fähigkeit, Arbeitsbedingungen mit hoher körperlicher Belastbarkeit wie Arbeiten im Freien und zu jeder Jahreszeit unter Einfluss von niedrigen und hohen Temperaturen, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft und Wind standzuhalten.

  • Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
  • Sie haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Tage bezahlten Erholungsurlaub.
  • Eventuell anfallende Mehrarbeitsstunden bzw. Überstunden werden grundsätzlich in Freizeit ausgeglichen.
  • Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 9a Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
  • Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit.
  • Homeoffice ist möglich.
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