Sachbearbeiter (m/w/d) im Kirchlichen Verwaltungsamt Potsdam-Brandenburg in der Abteilung Haushalt/Buchführung und Kasse

Jobbeschreibung
Der Evangelische Kirchenkreisverband Potsdam-Brandenburg ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft im Bereich der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Sitz in Potsdam. Er ist Träger des Kirchlichen Verwaltungsamtes Potsdam-Brandenburg, das die Aufgaben eines Verwaltungs- und Finanzdienstleisters für die Evangelischen Kirchenkreise Mittelmark-Brandenburg sowie Potsdam und ihre Kirchengemeinden erbringt. Die grundlegenden Arbeitsfelder sind die Bereiche Haushalt / Buchführung, Vermögensverwaltung, Liegenschaften, Personal- und Verwaltung von Kindertagesstätten sowie Meldewesen.
  • Ausführung und Überwachung des Haushaltes, als auch die Erstellung von Haushaltsplänen kirchlicher Institutionen
  • Bearbeiten und Buchen von Rechnungen
  • Bearbeitung von Bestandsveränderungen der Rücklagen und Barkassen
  • Fachliche Verantwortung für die einsetzende und teilweise bestehende Umsatzsteuerpflicht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften
  • Enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Kirchengemeinden bei ihren vielfältigen finanziellen Fragestellungen

  • Eine abgeschlossene kaufmännische, verwaltungsfachliche oder steuerfachliche Ausbildung
  • Berufserfahrung im Bereich Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen, öffentliche bzw. kirchliche Verwaltung oder vergleichbare Erfahrungen
  • Sichere Beherrschung üblicher finanzbuchhalterischer Vorgänge wünschenswert
  • Eigenständige, strukturierte und genaue Arbeitsweise
  • Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit gegenüber dem kirchlichen Auftrag

  • Eine Vollzeitstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 39,4 Std./Woche
  • Als Alternative: Eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 80 % (31,5 Std./Woche)
  • Vergütung nach Erfahrung und Qualifikation gemäß TV-EKBO
  • Ggf. weitere Zuschläge für Kinder gemäß TV-EKBO
  • Jahressonderzahlung
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Gleitzeit und teilweise mobiles Arbeiten
  • Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung
  • Eine betriebliche Altersvorsorge
  • Einen tariflichen geregelten Anspruch auf Erholungsurlaub über dem Niveau des Bundesurlaubsgesetzes (30 Tage, zuzüglich Heiligabend und Silvester)
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