Jobbeschreibung
Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Ausbildungsbetrieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremiensitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.
Starten Sie bei uns als
Landschaftsplaner*in
(Eingruppierung bis zur EG 12 TVöD bzw. A 11 SHBesG)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Stadtentwicklung, Vorbereitende Bauleitplanung und Landschaftsplanung befristet bis zum 31.03.2026 in Voll- oder Teilzeit. Eine anschließende Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
- Entwickeln von freiraum- und landschaftsplanerischen Konzepten für die Landeshauptstadt Kiel
- Erstellen von Fachbeiträgen zu Bebauungsplänen und anderen Planungsverfahren für die Landeshauptstadt Kiel
- Erarbeiten von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen von Nachbargemeinden, Planfeststellungsverfahren, städtebaulichen Einzelprojekten oder Baugenehmigungsverfahren
- Mitwirken an der methodischen und verfahrensrechtlichen Grundlagenarbeit zum Landschafts- und Naturschutzrecht
- Studium. Abgeschlossenes technisch-ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in
- Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung (bspw. Studiengänge Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung oder Naturschutz und Landschaftsplanung)
- Landschaftsökologie, Naturschutz
- Stadt-, Regionalplanung (bspw. Studiengänge Raumplanung, Stadt- und Regionalentwicklung, Städtebau oder Stadtplanung, Urban-Design)
- Bei Beamt*innen: zusätzlich Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, mit Studium in einer der genannten Fachrichtungen (früher: gehobener technischer Dienst).
- Berücksichtigt werden auch Personen, die über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in folgendem Studienfach verfügen:
- Geographie
In diesem Fall erfolgt die Eingruppierung in die EG 11 TVöD.
- Erfahrung. Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung sind erforderlich.
Wir freuen uns auch über Bewerbungen von Berufsanfänger*innen. In diesem Fall erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 11 TVöD. Das vollumfängliche Aufgabengebiet kann übertragen werden, sobald die hierzu erforderliche mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung erreicht wurde und die*der Berufsanfänger*in sich in der Tätigkeit erfolgreich bewährt hat.
- Fachlichkeit. Grundkenntnisse in der Anwendung von Fachprogrammen (CAD, GIS, ArcGIS) sind erforderlich – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Ein hohes Maß an Konfliktfähigkeit zeichnet Sie ebenso aus, wie eine gute Kommunikationsfähigkeit. Sie sind innovativ und können sich gut auf neue Anforderungen einstellen. Sie interessieren sich für stadt- und freiraumplanerische Fragestellungen und wollen aktiv an der Entwicklung Kiels mitwirken. Sie haben ein umfassendes Verständnis von ökologischen und technischen Zusammenhängen.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 11 SHBesG möglich.
Bei Begehungen sind unter Umständen Orte aufzusuchen, die nicht immer barrierefrei begehbar bzw. erreichbar sind.
Im Rahmen der Tätigkeit können Arbeitszeiten in den Abendstunden oder am Wochenende anfallen (Termine u. a. mit Politik und Bürger*innen).
Die Stelle ist unter Voraussetzung der Arbeitsplatzteilung teilbar.
- Flexibilität. Gleitzeit, Teilzeitarbeit und Home-Office
- Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
- Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
- Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
- Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen