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Bezirksregierung Arnsberg

Jobbeschreibung

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit rund 1.800 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister*innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.

Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann wer-den auch Sie Teil unseres Teams!

Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 61 am Dienstort Düren eine

Technische Sachbearbeitung (m/w/d)
im Sachgebiet „Abfallwirtschaft und Bodenschutz“

(Besoldungsgruppe A 11 - 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 - 12 TV-L)

Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.

Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerber*innen, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits beamtete Bewerber*innen können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.

Die Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW ist an ihren Standorten Dortmund und Düren landesweit zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Bergbauvorhaben. Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt die Aufgaben als Abfallwirtschaftsbehörde für die unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im ganzen Land Nordrhein-Westfalen wahr. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Genehmigung und Aufsicht über die Abfallwirtschaft der Bergbaubetriebe einschließlich Bergbauabfall sowie die ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung in Bergwerken über und unter Tage, einschließlich Tagebaue. Hierzu werden u. a. abfallrechtliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Dazu ist ein enger Kontakt u. a. mit den Landesministerien, den örtlich zuständigen Bezirksregierungen sowie den Kreisen, Städten und Gemeinden erforderlich.

In den Tagebauen ist im Rahmen der Wiedernutzbarmachung oft eine Verfüllung des Tagebaus zur Realisierung der geplanten Folgenutzung erforderlich. Hierzu wird neben tagebaueigenem Abraum im Wesentlichen standortfremdes Bodenmaterial verwertet. Die Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwertung des einzubauenden Bodenmaterials ist ein weiterer Bestandteil des Aufgabenportfolios.

Ein Aufgabenschwerpunkt ist die Fachaufsicht über Deponien in Betrieben unter Aufsicht der Bergbehörde sowie die ADV-Koordination bei dem Einsatz landesweiter Abfallüberwachungssysteme (Beispiel: ADDIS und ASYS). Die Untersuchung und Aufarbeitung von Arbeitsunfällen gehört zu den vielfältigen Aufgaben des Sachgebietes.


  • Verantwortungsvolle Wahrnehmung von operativen Aufgaben wie die Kontrolle der Einhaltung von Genehmigungen, Zustimmungen und Betriebsplanzulassungen sowie die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Umweltauflagen.
  • Behördliche Überwachung von Deponiebaumaßnahmen sowie die Untersuchung von Arbeitsunfällen und besonderen Ereignissen.
  • Erforschung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
  • Prüfung und Pflege der Daten von Deponiejahresberichten (ADDISweb), Immissionschutzdatenbank (ISA), betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE), Fachinformationssystem "Altlasten und schädliche Bodenveränderungen" (FIS AlBo) und Überwachung mittels Abfallnachweisverfahren i. V. m. Begleitscheinverfahren (ASYS).

Die Aufgaben sind im Innen- und Außendienst wahrzunehmen.


Bewerber*innen müssen über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung Bergbau, Rohstoffingenieurwesen, Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, Geologie, Angewandte Geowissenschaften, Ver- und Entsorgungstechnik, Technischer Umweltschutz, Umwelttechnik, Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang bzw. in einer vergleichbaren Fachrichtung

oder

  • Befähigung für die Laufbahn besonderer Fachrichtungen (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt).

Wünschenswert wären darüber hinaus:

  • Berufliche Erfahrung und medienübergreifende Kenntnisse in der Umwelttechnik und im Umweltrecht (Wasser, Boden, Luft, Abfall),
  • Kenntnisse der Rohstoffwirtschaft und Erfahrungen im Bergbau oder mit dem Bergbau,
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche umweltbezogene Aufgaben und Fragestellungen des fachlichen Verwaltungsvollzugs mit fachlichen und z. T. auch verwaltungsrechtlichen Schwerpunkten,
  • sicherer Umgang mit MS Office-Produkten,
  • sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Ihr persönliches Profil

  • Die Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben erfordert neben einer hohen Einsatzbereitschaft, Organisationsgeschick, Kooperations- und Verantwortungsbereitschaft, sowie
  • die Fähigkeit Arbeitsergebnisse in Wort und Schrift gut und überzeugend darstellen und vertreten zu können,
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative, Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Fortbildung.
  • Die Tätigkeit ist mit Außendienst - gelegentlich auch unter schwierigen (Gelände-)Bedingungen - in allen Jahreszeiten verbunden (abseits von befestigten Wegen, bspw. auf forst- oder landwirtschaftlichen Flächen). Hierfür wird ein Nachweis über die arbeitsmedizinische Einsatztauglichkeit im Bergbau übertage (B02) benötigt, der nach dem Auswahlverfahren durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung erbracht werden muss.
  • Die Tätigkeiten im Außendienst können je nach Einsatzbereich auch verbunden sein mit Arbeiten mit Absturzgefahr. Hierzu bedarf es der Bereitschaft an der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung G41 teilzunehmen.
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft der Abteilung 6 beim Vorliegen der Voraussetzungen.
  • Erforderlich ist der Führerschein Klasse B (bzw. Fahrdienst durch eine Fahrassistenz im Sinne des SGB IX).

  • Spannende Themen! 1
  • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
  • Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichsten Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert!
  • Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW.
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