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Jobbeschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis im nordrhein-westfälischen Landesteil Westfalen hat seinen Sitz in der über 500 Jahre alten Kreisstadt Schwelm. Rund 325.000 Menschen leben in den neun kreisangehörigen Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten in reizvoller Landschaft. Als Teil des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr gehört der Ennepe-Ruhr-Kreis zudem zu einem Verdichtungsraum mit über zehn Millionen Einwohner*innen.

In der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist für den Fachbereich Soziales, Gesundheit, Bildung und Integration im Sachgebiet Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche eine Stelle für

eine pädagogische Fachkraft (m/w/d)

ab dem 01.08.2024 im Gesundheitshaus in Gevelsberg zu besetzen. Die Stelle hat einen Stellenumfang von 30 Wochenstunden und ist unbefristet zu besetzen.

Die Psychologische Beratungsstelle ist für die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel zuständig und konzentriert sich im Wesentlichen auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Lese-Rechtschreibstörungen und Rechenstörungen sowie auf die Bereitstellung und Durchführung entsprechender Förderangebote. Darüber hinaus bietet die Psychologische Beratungsstelle Erziehungsberatung für ihren Adressatenkreis im Kontext von Lern- und Leistungs­störungen an.


  • Durchführung von Fördermaßnahmen mit den Kindern sowie die Beratung der Eltern und anderer Bezugspersonen
  • Durchführung von Elternabenden und offener Sprechstunden zu den Themen „Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ und entsprechende „Förder- und Unter­stützungsmöglichkeiten“ und ähnliches

  • Abgeschlossenes Studium in einem der folgenden oder vergleichbaren pädagogischen Grundberufe an einer Fachhochschule oder Universität
    • Pädagogik/Erziehungswissenschaften/Sonderpädagogik
    • Sozialpädagogik/soziale Arbeit
    • Heilpädagogik

Der Dienstort ist das Gesundheitshaus in Gevelsberg. Je nach Erfordernis werden die Aufgaben im Gesundheitshaus oder in Förderräumen in den kreisangehörigen Städten verrichtet. Aus diesem Grund wird die Fahrerlaubnis der Klasse B sowie ein eigener PKW benötigt.

Da die Kinder mit festgestelltem Förderbedarf die Grundschule oder weiterführende Schulen besuchen, finden die Fördermaßnahmen grundsätzlich im Nachmittagsbereich statt. Es ist daher die Bereitschaft erforderlich, den überwiegenden Teil der Arbeitszeit in den Nachmittagsstunden zu verrichten.

Bei Einstellung muss ein Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern gemäß § 20 Abs. 8 IfSG nachgewiesen werden.

Wünschenswert:

  • Sehr gute Orthographiekenntnisse und ein gut ausgeprägtes mathematisches Grundverständnis
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Familiensystem, an der Wissensvermittlung und idealerweise Erfahrung in der Förderung von Kindern und Jugendlichen
  • Bestreben, Kinder und Jugendliche mit Engagement und pädagogischer Kreativität zu unterstützen und zu begleiten
  • Sicheres Auftreten, empathische und professionelle Beziehungsgestaltung zum Gegenüber
  • Eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsstil
  • Teamfähigkeit und Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit mit unterschied­lichen Professionen
  • Interesse, Offenheit und Verständnis gegenüber verschiedenen Kulturen und Nationalitäten
  • Interesse an der Mitwirkung bei Konzeptionsentwicklungen
  • Gute Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office-Anwendungen

Eingruppierung: Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE

Darüber hinaus erwartet Sie bei uns:

  • ein gesichertes unbefristetes Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis
  • eine sehr verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • selbstständiges, eigenverantwortliches und teamorientiertes Arbeiten
  • die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
  • betriebliche Altersvorsorge für die Tariflich Beschäftigten
  • Jobrad-Leasing und Verkehrsmittelzuschuss (Jobticket) für die Tariflich Beschäftigten
  • Starkes Gemeinschaftsgefühl durch gemeinsame Sportangebote, Betriebsfest…
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Leistungsorientierte Bezahlung für die Tarifbeschäftigten
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