Informatikerin / Informatiker (w/m/d) für die Operative Informationssicherheit – Kommunikationstechnik mit Notfall- und Störungsmanagement

Jobbeschreibung

Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS Pol) ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württemberg. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Abteilung 3 Kommunikationstechnik im Referat 32 Funkbetrieb / Autorisierte Stelle Digitalfunk BW am Dienstort Stuttgart ein Dienstposten mit einer Beamtin / einem Beamten des gehobenen informationstechnischen Dienstes zu besetzen. Alternativ ist auch eine Einstellung als Beschäftigte / Beschäftigter auf der Grundlage des Tarifvertrages für die Länder möglich.

Informatikerin / Informatiker (w/m/d) für die Operative Informationssicherheit - Kommunikationstechnik mit Notfall- und Störungsmanagement

Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 12 bewertet.
Mit der Vergabe des Dienstpostens wird nicht gleichzeitig über eine Beförderung entschieden.


  • Untersuchung und Bearbeitung von IT-Sicherheitsvorfällen mit Bezug zu spezifischer Kommunikationstechnik im Digitalfunk BOS
  • Identifikation und Risikobewertung von Geschäftsprozessen und IT-Services sowie Durchführung von Sicherheitsanalysen
  • Erstellung und Fortschreibung von Informationssicherheitskonzepten
  • Sicherheitstechnische Begleitung von Neu- und Weiterentwicklungen ausgewählter Fachanwendungen
  • Koordinierung und Weiterentwicklung des Informationssicherheits- und Notfallmanagements
  • Analyse von Gefährdungen und Schwachstellen von Systemen innerhalb des Digitalfunks, Bewertung von CERT Meldungen, Ermittlung des Risikos und Erarbeitung von entsprechenden Gegenmaßnahmen

  • erfolgreich abgeschlossenes Studium der Informatik oder einer anderen für den informationstechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung. Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist zusätzlich eine dreijährige entsprechende Tätigkeit erforderlich.
    oder eine abgeschlossene it-spezifische Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung
    oder in mehrjähriger Tätigkeit gewonnene gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
  • Praktische Erfahrungen im Bereich der Informationstechnik oder in der Betreuung von IT-Projekten

Die Tätigkeit setzt eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz voraus.

VON VORTEIL SIND:

  • Kenntnisse im Bereich ISMS, vorzugsweise nach BSI IT-Grundschutz
  • sehr gute und breitgefächerte IT-Kenntnisse
  • analytisches Denkvermögen
  • Kenntnisse und Erfahrungen in aktuellen Informationstechnologien (Netzwerk und Sicherheitsinfrastruktur, Windows Server- und Client Betriebssystem, Linux- und Unix- Betriebssysteme) sowie Interesse an aktuellen technischen Entwicklungen
  • Erfahrungen in der Konzeption von Geoinformationssystemen (GIS)
  • Eigenverantwortliche und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • ausgeprägte soziale Kompetenz, Team- und Kooperationsfähigkeit

  • ein vielseitiges Aufgabenspektrum rund um ein anspruchsvolles Themenfeld
  • eine zielgerichtete Einarbeitung durch feste Ansprechpersonen und spezifische Fortbildungen sowie Schulungen
  • eine Aufgabenwahrnehmung in einem kompetenten Team, in dem Teamarbeit gefördert wird
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns wichtig; wir fördern u. a. flexible Arbeitszeitregelungen
  • Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW

Sofern die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Einstellung im Eingangsamt (A11) bzw. die Übernahme im aktuellen Amt (maximal bis Besoldungsgruppe A12) Link zur Besoldungstabelle1. Bei Vorliegen aller tarifrechtlichen Voraussetzungen kann eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 11 erfolgen. Link zur Entgelttabelle TV-L2. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es handelt sich um einen Vollzeit­dienst­posten, der grundsätzlich teilbar ist. Schwerbehinderte Menschen werden bei entspre­chen­der Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewer­bungs­verfahren Berücksichtigung finden soll.

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