Jobbeschreibung
Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hochschule mit internationalem Renommee. Sie verbindet praxisnahe Forschung mit innovativer Nachwuchsförderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales. Das interdisziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hochwertigen Erkenntnisgewinn und ausgezeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, Familienfreundlichkeit und Serviceorientierung.
Für die Abteilung Finanzen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d)
für die
Finanzbuchhaltung
Die Stelle ist auf 2 Jahre befristet und teilzeitfähig.
Kennziffer 2024-044-FiBu
- eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich
- mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung ist erforderlich
- Qualifizierung als Bilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter (m/w/d) ist wünschenswert
- fundierte Kenntnisse im Umgang mit MS Office und einschlägiger Finanzsoftware
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Engagement, Eigeninitiative und Organisationsgeschick
- soziale Kompetenz im Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen sowie Studierenden
- Abwicklung und Buchung von Debitoren- und Kreditorenrechnungen samt steuerlichen Belangen
- Beurteilungen von umsatzsteuerlichen Belangen des Zahlungsverkehrs im In- und Ausland
- Verantwortung für die Anlagenbuchhaltung der Hochschule
- Mitwirkung bei der fortschreitenden Digitalisierung der Prozesse im Rechnungswesen (DMS)
- Betreuung der Vertragsverwaltung auf zentraler Hochschulebene
- Verantwortung für das Kassenwesen der TH Rosenheim
- eine anspruchsvolle und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem kollegialen und innovativen Umfeld
- vielfältige Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren
- die Möglichkeit, anteilige Arbeitszeit nach Absprache mit dem/der Vorgesetzten im mobilen Arbeiten zu erbringen
- betriebliche Gesundheitsförderung
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sonderleistungen
- eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist bei Vorlage der beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen möglich