Schulische Lernbegleiter (m/w/d) und Betreuende Kräfte (m/w/d)

Jobbeschreibung

Wir suchen zum 01.09.2024 bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres für unsere Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Paul-Aldinger-Schule in Steinheim-Kleinbottwar, Schule am Favoritepark in Ludwigsburg und Schule Gröninger Weg in Bietigheim-Bissingen mehrere

Schulische Lernbegleiter (m/w/d) und Betreuende Kräfte (m/w/d), ca. 70%

Kennziffer 132 / 24 / 13

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung den gewünschten Einsatz an.


Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Lernbegleitung eines Schulkindes bzw. mehrerer Schüler, teilweise mit Autismus-Spektrum-Störungen, nach Anleitung durch die Lehrkraft
  • pflegerische Aufgaben und Unterstützung im Unterricht
  • Vor- und Nachbereitungsarbeiten
  • Einfinden in ein bestehendes Klassenteam
  • der Einsatz erfolgt während der Schulzeiten montags bis freitags am Vormittag und teilweise nachmittags, zusätzlich zu diesen Zeiten werden Besprechungen und Fortbildungen rechtzeitig bekannt gegeben, Schulferien sind grundsätzlich frei


Sie verfügen über:

  • Erfahrungen im Umgang mit Kindern oder
  • Erfahrungen in einem sozialen Beruf
  • eine berufliche Ausbildung als Erzieher/Heilerziehungspfleger/Heilerzieher (m/w/d) o.ä. ist wünschenswert


Wir bieten Ihnen:

  • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine befristete Stelle in Entgeltgruppe 4 TVöD
  • bei entsprechendem Tätigkeitsfeld und abgeschlossener Berufsausbildung mit (heil-)pädagogischem Hintergrund eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe S 8a TVöD
  • spannende und herausfordernde Aufgabe in einem motivierten Team
  • sehr gute und vielseitige interne sowie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement mit abwechslungsreichen Betriebssportmöglichkeiten
  • einen Fahrtkostenzuschuss von 75 % für das Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr oder ein Radfahrkilometergeld
  • die im öffentlichen Dienst übliche zusätzliche Altersvorsorge

Wir weisen darauf hin, dass alle Personen die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen müssen. Alternativ kann durch ein ärztliches Zeugnis eine ausreichende Masern-Immunität nachgewiesen werden. Sollte eine medizinische Kontraindikation vorliegen, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

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