Professur „Betriebssysteme und Parallelverarbeitung“ (W2)

Hochschule Fulda

  • Fulda
  • Post Date: 3. Mai 2024
Jobbeschreibung

An der Hochschule Fulda studieren ca. 9.000 Studierende in rund 60 Bachelor- und Master-Studiengängen. In den 8 Fachbereichen lehren und forschen mehr als 170 Professor*innen. Die Hochschule Fulda zählt zu den forschungsstärksten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Deutschland und besitzt das eigenständige Promotionsrecht. Insgesamt sind an der Hochschule Fulda ca. 850 Personen beschäftigt. Die Hochschule Fulda legt großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Lehre und eine intensive Betreuung der Studierenden. Sie pflegt intensive Kontakte zu Partnereinrichtungen aus der Region und ist gleichzeitig stark international ausgerichtet. Die Internationalisierungsstrategie der Hochschule wird zusätzlich durch die Mitgliedschaft in der europäischen Hochschulallianz E³UDRES² verstärkt. Die Hochschule Fulda bietet hervorragende Lern- und Arbeitsbedingungen auf einem attraktiven, modernen und zusammenhängenden Hochschulcampus.

An der Hochschule Fulda besetzen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Angewandte Informatik eine

PROFESSUR „BETRIEBSSYSTEME UND PARALLELVERARBEITUNG“ (W2)


  • Lehre und angewandte Forschung im Bereich der Denomination
  • Vertretung des Fachs „Betriebssysteme“ und angrenzender Lehrveranstaltungen in der Grundlagenausbildung
  • Lehre in Grundlagen- und Masterveranstaltungen des Fachbereichs Angewandte Informatik
  • Mitwirkung an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Fachbereichs und seiner Studiengänge sowie in der Selbstverwaltung

  • Erfolgreich abgeschlossenes informatiknahes Studium (z. B. Informatik, Mathematik oder Physik)
  • Umfangreiche Praxiserfahrung und/oder Forschungsaktivitäten in einem oder mehreren der in Forschung und Lehre zu vertretenden Gebieten (s. o.)
  • Bereitschaft und Befähigung zur Übernahme von Grundlagenveranstaltungen der Angewandten Informatik
  • Fähigkeit und Bereitschaft, insb. Master-Lehrveranstaltungen in englischer Sprache durchzuführen
  • Von Vorteil: eine zum Berufungsgebiet passende weitergehende Spezialisierung (z. B. CUDA, Kubernetes, OpenMP, HPC, Systemadministration), welche bestehende Kompetenzen am Fachbereich mit Blick auf die angebotenen Studiengänge sinnvoll ergänzt
  • Nachgewiesene didaktische Fähigkeiten

Die Hochschule vertritt ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden sowie der Vernetzung in der Region und erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.

Voraussetzung für die Berufung nach §§ 67, 68 HessHG

  • eine qualifizierte Promotion,
  • nachweislich pädagogische Eignung,
  • besondere Leistungen bei Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs oder zusätzliche wissenschaftliche Leistungen.

Die Besetzung der Stelle erfolgt bei der ersten Berufung in der Regel gemäß § 67 Abs. 7 HessHG im Beamtenverhältnis auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung.

Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In der Gruppe der Professor*innen der Hochschule sind Frauen unterrepräsentiert. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Hochschule Fulda sieht hier eine Erhöhung des Frauenanteils vor. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Hochschule Fulda ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bieten Ihnen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Sofern Sie einen Abschluss im Ausland erworben haben, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung zusätzlich die Anerkennung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen (Langfassung der Zeugnisbewertung). Nähere Informationen finden Sie hier1.
Die Vorlage der Gleichwertigkeit ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Bildungsabschluss in der Datenbank ANABIN explizit aufgeführt wird; dabei muss aus ANABIN hervorgehen, dass der Abschluss von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde und der Äquivalenzklasse „gleichwertig“ in Bezug auf einen deutschen Bildungsabschluss zugeordnet ist.

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