Grundsatzsachbearbeiter*in Sozialhilfe (w/m/d)

Stadt Norderstedt

Jobbeschreibung

Als lebendige und innovative Stadt mit rund 80.000 Menschen ist Norderstedt ein angenehmes Wohn- und Lebensumfeld. Verkehrsgünstig zwischen Nord- und Ostsee, mit einer direkten Verbindung in die Hamburger Innenstadt und mit allen weiterführenden Schulen am Ort – Norderstedt bietet ein vielfältiges, kulturelles Leben.

Folgende Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:

Grundsatzsachbearbeiter*in Sozialhilfe (w/m/d)

39 bzw. 41 Std./Woche, Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 SHBesG


  • Beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Allgemeine Dienste

oder

  • Beamtin und Beamter in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die*der sich bereits in der Besoldungsgruppe A 8 SHBesG befindet und den Nachweis der breiten Verwendung im Sinne von § 27 Abs. 1 ALVO erbringt (mindestens zwei sich voneinander unterscheidende Dienstposten für die Dauer von zwei Jahren) und die Bereitschaft hat, den Bewährungsaufstieg gemäß § 27 ALVO zu absolvieren

oder

  • Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II oder mit der Bereitschaft zum Ablegen der Angestelltenprüfung II und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder Sozialbehörde

oder

  • Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten und Vorliegen des Befreiungstatbestands von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Punkt 7 Abs. 5a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA

oder

  • Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor) im Bereich Sozialverwaltung, Sozialversicherung bzw. Sozialmanagement

Wichtige Kompetenzen:

  • Umfangreiche Kenntnisse in Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz und den weiteren Sozialgesetzbüchern sowie im Verwaltungsrecht
  • Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Analytisches Denken

  • Verfolgung der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des gesamten Sozialrechts (Nachrang der Sozialhilfe) sowie Bestimmung von Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen für die Sachbearbeiter*innen der dem Fachbereich zugewiesenen Aufgaben
  • Erstellung von Einarbeitungsrichtlinien
  • Gemeinsame Bearbeitung und Abstimmung mit den Sachbearbeiter*innen bei komplizierten Sachverhalten
  • Interne Systemkoordination des Sozialhilfeprogramms Care4, wie z. B. Formular- und Vordruckverwaltung, Erstellung der Zahlläufe, Datenabgleiche und Statistiken sowie Anpassung aller für die Berechnung relevanten Daten und Zahlen
  • Abrechnung der Leistungen nach § 264 SGB V mit den Krankenkassen

  • Zuschüsse für ÖPNV oder Fahrradleasing
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Fortbildung und Weiterqualifizierung
  • Flexible Arbeitszeitregelungen
  • Gute Ausbildungsmöglichkeiten
  • Tarifgerechte Bezahlung
  • Chancengleichheit und Integration
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
View More