Jobbeschreibung
Als lebendige und innovative Stadt mit rund 80.000 Menschen ist Norderstedt ein angenehmes Wohn- und Lebensumfeld. Verkehrsgünstig zwischen Nord- und Ostsee, mit einer direkten Verbindung in die Hamburger Innenstadt und mit allen weiterführenden Schulen am Ort – Norderstedt bietet ein vielfältiges, kulturelles Leben.
Folgende Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
Grundsatzsachbearbeiter*in Sozialhilfe (w/m/d)
39 bzw. 41 Std./Woche, Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 SHBesG
- Beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Allgemeine Dienste
oder
- Beamtin und Beamter in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die*der sich bereits in der Besoldungsgruppe A 8 SHBesG befindet und den Nachweis der breiten Verwendung im Sinne von § 27 Abs. 1 ALVO erbringt (mindestens zwei sich voneinander unterscheidende Dienstposten für die Dauer von zwei Jahren) und die Bereitschaft hat, den Bewährungsaufstieg gemäß § 27 ALVO zu absolvieren
oder
- Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II oder mit der Bereitschaft zum Ablegen der Angestelltenprüfung II und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder Sozialbehörde
oder
- Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten und Vorliegen des Befreiungstatbestands von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Punkt 7 Abs. 5a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA
oder
- Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor) im Bereich Sozialverwaltung, Sozialversicherung bzw. Sozialmanagement
Wichtige Kompetenzen:
- Umfangreiche Kenntnisse in Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz und den weiteren Sozialgesetzbüchern sowie im Verwaltungsrecht
- Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Analytisches Denken
- Verfolgung der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des gesamten Sozialrechts (Nachrang der Sozialhilfe) sowie Bestimmung von Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen für die Sachbearbeiter*innen der dem Fachbereich zugewiesenen Aufgaben
- Erstellung von Einarbeitungsrichtlinien
- Gemeinsame Bearbeitung und Abstimmung mit den Sachbearbeiter*innen bei komplizierten Sachverhalten
- Interne Systemkoordination des Sozialhilfeprogramms Care4, wie z. B. Formular- und Vordruckverwaltung, Erstellung der Zahlläufe, Datenabgleiche und Statistiken sowie Anpassung aller für die Berechnung relevanten Daten und Zahlen
- Abrechnung der Leistungen nach § 264 SGB V mit den Krankenkassen
- Zuschüsse für ÖPNV oder Fahrradleasing
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Fortbildung und Weiterqualifizierung
- Flexible Arbeitszeitregelungen
- Gute Ausbildungsmöglichkeiten
- Tarifgerechte Bezahlung
- Chancengleichheit und Integration
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf