Bilanzbuchalter*in

Jobbeschreibung

Die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH ist ein mittelständisches Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs und befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. Mit rd. 820 aktiven Mitarbeiter*innen und 215 Fahrzeugen im ÖPNV-Linienverkehr gestaltet die KVG den Nahverkehr in der Region der Landeshauptstadt Kiel mit über 11 Mio. Fahrplankilometern.

Die Abteilung KF Finanzwesen ist verantwortlich für die Finanzbuchhaltung im Unternehmen. Die KVG bilanziert nach HGB und hat eine Bilanzsumme von über 100 Mio. EURO bei einem Umsatz von rd. 66 Mio. EURO.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Bilanzbuchhalter*in (Voll- oder Teilzeit)


  • Eigenständige Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Monatsabschlüsse und des Jahresabschlusses
  • Abstimmung der Nebenbücher mit dem Hauptbuch
  • Übernahme der UStVA
  • Übernahme des Meldewesens an das Hauptzollamt
  • Unterstützung / Vertretung der Kreditorenbuchhaltung
  • Optimierung der internen Abläufe und Prozesse

  • Kaufmännische Ausbildung
  • Weiterbildung zur Bilanzbuchhalter*in oder vergleichbare Ausbildung
  • Berufserfahrung im Bereich Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen
  • Gute MS-Office Kenntnisse, insb. Excel
  • Kenntnisse in MS Dynamics Navision
  • Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise

  • Eine Vergütung nach dem TV-N SH
  • Gleitzeitregelung
  • Mobiles Arbeiten an 2 Tagen / Woche (nach Einarbeitung)
  • Wöchentliche Arbeitszeit von 39 Std.
  • 30 Tage tariflichen Urlaub zzgl. 2 Entlastungstage im Jahr
  • Gestellung von frischem Obst
  • Zuschuss zum Deutschlandticket von 30,00 Euro
  • E-Bike-Leasing über Entgeltumwandlung
  • Betriebliche Altersversorgung über die VBL
  • Betriebliche Sozialleistungen (tarifliche Sonderzahlung im November, betriebseigene Kantine, vergünstigte Schwimmkarten der Kieler Bäder, Zuschuss für sportliche Aktivitäten, Betriebssportgemeinschaft)

Schwerbehinderte Menschen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt. Der Arbeitsplatz ist nicht barrierefrei erreichbar.

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