Technische*r Innenrevisor*in für das Amt für Gebäudemanagement

Jobbeschreibung

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Technische*r Innenrevisor*in

für das Amt für Gebäudemanagement

BesGr A 12 LBesO oder EG 11 TVöD

Das Amt für Gebäudemanagement ist Dienstleister für verschiedene städtische Gebäude und nimmt dabei die Eigentümerfunktion wahr. Von der Planung und Umsetzung eines Neubaus, der An- und Vermietung von Gebäuden über die Bewirtschaftung während der Nutzungsphase bis zur Umnutzung von Gebäuden wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes abgebildet.

Die Stabsstelle Innenrevision unterstützt die Amtsleitung des Amtes für Gebäudemanagement und optimiert im jeweiligen Aufgabenbereich das Handeln des Gebäudemanagements.


  • Überwachung der Ausschreibungs-, Vergabe- und Abrechnungsverfahren gemäß Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträgen, HOAI und BGB
  • Beratung von Mitarbeiter*innen in Verfahrensfragen und bei bautechnischen Fragestellungen
  • Durchführung von Prüfaufträgen auf Anweisung der Amtsleitung
  • Weiterentwicklung der Standards
  • Vertretung der kaufmännischen Innenrevision.

  • Bachelor of Arts Fachrichtung Architektur (Hochbau) oder Bachelor of Engineering Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Personen mit der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Verwaltungsfachwirte oder vergleichbare Qualifikation mit umfassenden technischen Fachkenntnissen
  • umfassende Kenntnisse im Vergaberecht und Erfahrung in vergaberechtlichen Prüfverfahren
  • Kenntnisse der Betriebswirtschaft
  • konzeptionelles und zielorientiertes Denken und Handeln
  • Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verbunden mit einem sicheren Auftreten sowie Organisationsvermögen und Verantwortungsbewusstsein.

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

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