Stadtpolizist*in

Stadt Viernheim

  • Post Date: 17. April 2024
Jobbeschreibung
Die Brundtlandstadt Viernheim , inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Stellen als Stadtpolizist*in zu besetzen. Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken. Wir bieten: eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EGr. 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und vermögenswirksame Leistungen betriebliche Altersvorsorge ein zukunftssicheres Arbeitsgebiet bei einer sozialen Arbeitgeberin mit Standortsicherheit Schichtzulage sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit 30 Tage Urlaub/Jahr bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember) umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote eine gute ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A 659, A5) ein vergünstigtes Jobticket ein Fahrrad-Leasing-Angebot eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten Ihre Aufgaben (u.a.): uniformierter Außendienst in Schichtarbeit u.U. auch Sondereinsätze an Sonn- und Feiertagen (z.B. Begleitung von Umzügen/Prozessionen, Betreuung von Veranstaltungen) Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen) Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes) Maßnahmen zum Schutz der Jugend Sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z.B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde) Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen Durchführung von Ermittlungen (Amtshilfe) zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen Wir erwarten: Mindestalter: 21 Jahre eine abgeschlossene Berufsausbildung den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen bzw. die Bereitschaft diesen nachzuholen. Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EGr. 8 TVöD/VKA. Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine rückwirkende Höhergruppierung in die EGr. 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen. persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt) körperliche Eignung für diese Tätigkeit (Außendienst) eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erfolgreiche Ableistung unseres Auswahlverfahrens (siehe unten) Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u.a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo) Bereitschaft und Eignung für Außen- und Schichtdienste Teamfähigkeit Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft Haben Sie noch Fragen? Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Sebastian Geschwind, unter 06204/988-273 zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Patricia Ehret (06204/988-242). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich. Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen kurzen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am 25.05.2024 statt. Der Sporttest (500m Wendelauf, Liegestütze, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden. Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com. Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 05.05.2024 über unser Bewerbungsportal https://jobs.viernheim.de/dhgqe Viernheim, 04.04.2024 Der Ma gistrat der Stadt Viernheim gez. B a a ß Bürgermeister Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung View More