Jobbeschreibung
Ihnen liegen Datenschutz und Informationsfreiheit am Herzen? Unterstützen Sie uns bei der anspruchsvollen und sinnstiftenden Aufgabe, diese modernen Grundrechte zu stärken. Wir suchen ab sofort
Mitarbeiter*in Registratur (w/m/d)
60 % unbefristet, Kennziffer 03-2024
Die Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) ist eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde, die sich für Datenschutz und Informationsfreiheit einsetzt. Das heißt: Wir kontrollieren in Baden-Württemberg die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen. Wir beraten, informieren und klären auf über datenschutzrechtliche Fragen und helfen Bürger*innen, ihre Rechte wahrzunehmen. Wir unterstützen Bürger*innen in ihrem Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen sowie öffentliche Stellen bei der Umsetzung dieses Rechts. Aktuell arbeiten bei uns ca. 75 Kolleg*innen. Unser Dienstsitz liegt zentral in der Landeshauptstadt Stuttgart.
- Elektronische Schriftgutverwaltung in der E-Akte BW einschließlich Scanstelle
- Aktenrücklauf und -aussonderung
- Bearbeitung des Posteingangs (u. a. Öffnen, Scannen und Registrierung der Briefpost, Sichtung des zentralen E-Mail-Postfachs und Registrierung der Eingänge)
- Weitere registratorische Begleitung der Vorgänge (u. a. Kontakt zu den Fachabteilungen, Aktenanforderungen, Wiedervorlagen)
- Erledigung des internen Postaustauschs und der Umläufe
- Einlass von Besucher*innen und Lieferant*innen
- Allgemeine Bürotätigkeiten im Sachgebiet
Änderungen des Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten.
- Abgeschlossene Ausbildung der Kaufleute für Büromanagement, der Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare verwaltungsnahe Ausbildung
- Versierter Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen
- Eine zuverlässige, selbstständige und zügige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, ein freundliches Auftreten, Einsatzbereitschaft und eine gute Auffassungsgabe
- Erfahrungen mit der E-Akte BW sind von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforderlich
- Die Eingruppierung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bis Entgeltgruppe 5 TV-L. Auch Abordnungen und Versetzungen sind möglich.
- Einarbeitungskonzept sowie dauerhafte Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung durch vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie, z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten
- Gesundheitsmanagement und vieles mehr
Engagement, fachliche Kompetenz, Vielfalt und ein kollegiales Miteinander sind uns wichtig. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
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