Quereinsteiger (m/w/d) als Gerichtsvollzieher

Jobbeschreibung

In der Justiz des Landes Brandenburg arbeiten rund 3.200 Menschen bei 23 Amts­gerichten, vier Land­gerichten und dem Branden­burgischen Ober­landes­gericht sowie vier Staats­anwalt­schaften und der General­staats­anwalt­schaft. Alle stehen gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Mitein­ander in der Gesell­schaft. In ganz unter­schied­lichen Berufs­feldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriere­weg machen. Unsere Mitarbei­tenden profi­tieren dabei von unter­schied­lichen Möglich­keiten der Arbeits­zeitge­stal­tung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeits­plätzen und der Mög­lichkeit der Verbeam­tung. Die Justiz des Landes Branden­burg steht für Chancen­gleich­heit und begrüßt Bewer­bungen aus allen Teilen der Gesell­schaft.

Die rechts­staat­liche Durch­setzung gericht­lich fest­ge­stellter Ansprüche ist ein wichtiger wirt­schaft­licher Stand­ort­faktor. Denn die besten Urteile sind wertlos, wenn die Ansprüche anschließend nicht geltend gemacht werden können.

Der Präsident des Branden­burgischen Ober­landes­ge­richts sucht zum 1. Januar 2025

Quereinsteiger (m/w/d) als Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher (m/w/d) nehmen in der Justiz eine Sonder­stellung ein. Obwohl sie Mitarbei­tende eines Amts­gerichts sind, versehen sie ihre Auf­gaben eigen­ständig. Wichtiger Bestand­teil dabei ist der Außendienst. Das Büro unter­halten sie auf eigene Rech­nung außer­halb des Amts­gerichts­gebäudes.

Der spätere Ein­satz als Gerichts­voll­zieher (m/w/d) wird vor­rangig bei Amts­gerichten in den Land­kreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Ober­havel, Ost­prig­nitz, Prignitz und Ucker­mark erfolgen.


  • Pfändung und Versteige­rung von beweg­lichem Vermögen
  • Zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäfts­räumen
  • Durchführung von Zustel­lungen sowie Ab­nahme der Vermögens­auskunft

  • Fachoberschulreife oder einen als gleich­wertig aner­kannten Bildungs­stand
  • Abgeschlossenes Studium oder eine abge­schlossene Berufs­ausbildung mit juris­tischer, bankfachlicher oder kauf­männischer Quali­fikation; Letzteres beschränkt auf Berufs­tätige, die in einem wirtschaftlich-juristischen oder finanz­wirt­schaft­lichen Berufs­feld tätig sind
  • Erste Berufspraxis
  • Sehr gutes schriftliches und münd­liches Aus­drucks­vermögen
  • Gesundheitliche Eignung für den Gerichts­vollzieher­dienst
  • Gültige Pkw-Fahrerlaubnis
  • Kenntnisse moderner Informations- und Kommuni­kations­technik
  • Leben in geordneten wirt­schaft­lichen Verhält­nissen
  • Soziales und wirtschaft­liches Verständ­nis
  • Hohe Einsatzbereit­schaft, Organi­sations­fähig­keit und Engage­ment
  • Selbstsicherheit, kompe­tentes Auf­treten und Durch­setzungs­stärke
  • Einfühlungs­vermögen sowie Kommunikations- und Konflikt­fähigkeit
  • Vorliegen der Voraus­setzungen für eine spätere Über­nahme in das Beamten­ver­hältnis nach bestandener Prü­fung (dazu gehört z. B., dass Sie zum Zeit­punkt der Einstel­lung das 43. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben und die deutsche Staats­angehörig­keit haben)

  • Einen vielseitigen Beruf mit einem breit gefächer­ten Auf­gaben­bereich und einer flexiblen, grund­sätz­lich eigen­ständigen Arbeits­gestaltung
  • Eine spezifische Aus­bil­dung über 26 Monate, wäh­rend der Sie ein monat­liches Entgelt in Höhe von ca. 3.000 bis 3.200 Euro brutto erhalten; die Probezeit beträgt sechs Monate
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbil­dung und bei Vor­liegen der persön­lichen Voraus­set­zungen die Beru­fung in das Beamten­verhältnis auf Probe und die Er­nennung zum Gerichts­vollzieher (m/w/d) (Besol­dungs­gruppe A 8)
  • Bei Bewährung in der täg­lichen Arbeit ein Beamten­ver­hältnis auf Lebens­zeit und einen Auf­stieg bis Besol­dungs­gruppe A 9 mit Amts­zulage
  • Zusätzlich zur Besol­dung einen erheb­lichen Anteil der von Ihnen ein­genommenen Gebühren für die Einrich­tung und Unter­haltung eines eigenen Büros (Sach­kosten und Kosten für Büro­kräfte)
View More