Jobbeschreibung
In der Justiz des Landes Brandenburg arbeiten rund 3.200 Menschen bei 23 Amtsgerichten, vier Landgerichten und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht sowie vier Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft. Alle stehen gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeitenden profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung. Die Justiz des Landes Brandenburg steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft.
Die rechtsstaatliche Durchsetzung gerichtlich festgestellter Ansprüche ist ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor. Denn die besten Urteile sind wertlos, wenn die Ansprüche anschließend nicht geltend gemacht werden können.
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sucht zum 1. Januar 2025
Quereinsteiger (m/w/d) als Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher (m/w/d) nehmen in der Justiz eine Sonderstellung ein. Obwohl sie Mitarbeitende eines Amtsgerichts sind, versehen sie ihre Aufgaben eigenständig. Wichtiger Bestandteil dabei ist der Außendienst. Das Büro unterhalten sie auf eigene Rechnung außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes.
Der spätere Einsatz als Gerichtsvollzieher (m/w/d) wird vorrangig bei Amtsgerichten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz, Prignitz und Uckermark erfolgen.
- Pfändung und Versteigerung von beweglichem Vermögen
- Zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen
- Durchführung von Zustellungen sowie Abnahme der Vermögensauskunft
- Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- Abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit juristischer, bankfachlicher oder kaufmännischer Qualifikation; Letzteres beschränkt auf Berufstätige, die in einem wirtschaftlich-juristischen oder finanzwirtschaftlichen Berufsfeld tätig sind
- Erste Berufspraxis
- Sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst
- Gültige Pkw-Fahrerlaubnis
- Kenntnisse moderner Informations- und Kommunikationstechnik
- Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Soziales und wirtschaftliches Verständnis
- Hohe Einsatzbereitschaft, Organisationsfähigkeit und Engagement
- Selbstsicherheit, kompetentes Auftreten und Durchsetzungsstärke
- Einfühlungsvermögen sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Vorliegen der Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis nach bestandener Prüfung (dazu gehört z. B., dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit haben)
- Einen vielseitigen Beruf mit einem breit gefächerten Aufgabenbereich und einer flexiblen, grundsätzlich eigenständigen Arbeitsgestaltung
- Eine spezifische Ausbildung über 26 Monate, während der Sie ein monatliches Entgelt in Höhe von ca. 3.000 bis 3.200 Euro brutto erhalten; die Probezeit beträgt sechs Monate
- Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Ernennung zum Gerichtsvollzieher (m/w/d) (Besoldungsgruppe A 8)
- Bei Bewährung in der täglichen Arbeit ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und einen Aufstieg bis Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage
- Zusätzlich zur Besoldung einen erheblichen Anteil der von Ihnen eingenommenen Gebühren für die Einrichtung und Unterhaltung eines eigenen Büros (Sachkosten und Kosten für Bürokräfte)