Abteilungsleitung für die Ordnungsabteilung (m/w/d)

Stadt Pulheim

Jobbeschreibung

Zum nächst­möglichen Zeitpunkt suchen wir für das Amt für öffent­liche Ordnung eine

Abteilungsleitung für die Ordnungs­abteilung (m/w/d)
Entgelt­gruppe 12 TVöD / Besoldungs­gruppe A 12 LBesG NRW
in Vollzeit, Besetzung in Teilzeit möglich
unbefristet

Leben und Arbeiten bei der Stadt Pulheim

Hohe Lebens­qualität, rheinische Mentalität und die richtige Balance zwischen Tradition und Moderne: Pulheim im Rhein-Erft-Kreis bietet Menschen Heimat, die die Nähe zu Groß­städten wie Köln und Düsseldorf ebenso zu schätzen wissen wie einen Ausflug in die Natur. In der Verwaltung arbeiten 770 Mitar­beiterinnen und Mitar­beiter für die rund 55.000 Bürgerinnen und Bürger. Bringen Sie sich und Ihre Stärken ein – und gestalten Sie die Stadt von morgen mit!

Ihre wesentlichen Aufgaben

  • Funktions­wahrnehmung im Sinne der fachlichen und organi­satorischen sowie personellen Führung der Abteilung, Planung und Koor­dination von Arbeitsabläufen
  • Haushalts­planung und Ausführung
  • partielle Sach­bearbeitung in den Bereichen allgemeine Sicher­heit und Ordnung, Gewerbe- und Gaststätten­recht, Märkte und Veranstaltungen (u. a. Erteilung von Ausnahme­genehmigungen nach §46 StVO und Sondernutzungs­erlaubnissen nach StrWG NRW)
  • Obdachlosen­unterbringung sowie Verfahren und Unter­bringungen nach PsychKG

Zwingende Anforderungen

  • einen erfolgreichen Abschluss als Volljuristin/Volljurist (2. juristisches Staatsexamen)
  • Kommu­nikations­stärke mit einer sehr guten Ausdrucks­fähigkeit sowie Überzeugungs­kraft in Kombination mit verhandlungs­sicheren Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (vergleichbar mit Stufe C1 gemäß dem gemein­samen europäischen Referenz­rahmen für Sprachen)
  • eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (alt III) sowie einen eigenen Pkw, der jederzeit für dienstliche Zwecke einzusetzen ist (Wegstrecken­entschädigung nach Landesreise­kostengesetz NRW)

Wünschenswert

  • Führungserfahrung sowie im Rahmen der Budget­verantwortung erforderlichen Kenntnisse des kommunalen Haushalts­rechts sind förderlich
  • sichere Kenntnisse im Umgang mit gängigen MS-Office-Programmen, insbe­sondere Word, Excel und Outlook
  • Bereitschaft zur Aneignung von Kenntnissen in spezifischen Anwender­programmen
  • Bereitschaft, punktuell auch außerhalb der üblichen Arbeits­zeit zur Verfügung zu stehen
  • Konfliktfähig­keit sowie die Fähigkeit zur Förderung der team­orientierten Zusammenarbeit
  • hohe Leistungs­bereitschaft
  • sicheres sowie jederzeit freund­liches und zuver­lässiges Auftreten
  • selbst­ständige und eigen­verantwortliche Arbeits­weise

Leben und Arbeiten in Balance

Unsere Angebote für eine gute Verein­barkeit zwischen Arbeit und Leben finden Sie unter: www.pulheim-karriere.de/das-bieten-wir

Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie Ihnen gerne.

Fachamt: Herr Müller-Beyreiß, Leitung des Amtes für öffentliche Ordnung, Tel.: 02238/808-369
Personalabteilung: Frau Granata, Tel.: 02238/808-640

Die Stadt Pulheim fördert die Gleich­stellung aller Mitar­beiterinnen und Mitar­beiter. Bewerbungen von Frauen sind ausdrück­lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwer­behinderter Menschen und diesen gleich­gestellten Personen werden besonders berück­sichtigt.

Gestalten Sie mit uns die Stadt von morgen!

Bewerben Sie sich jetzt mit Ihren aktuellen, voll­ständigen Unter­lagen (Anschreiben, Lebens­lauf, Zeugnisse / Beurteilungen / Tätigkeits­nachweise) online bis zum 16.04.2023 über unser Bewerberportal.

Wir freuen uns auf Sie!

Stadt Pulheim • Der Bürgermeister • Alte Kölner Str. 26 • 50259 Pulheim • Tel.: 02238-808-0 • pulheim.de

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