Kanzler:in (m/w/d)

Hochschule Harz

Job Description

Eine dynamische Hochschule – zwei moderne Standorte – drei innovative Fachbereiche – über 3.000 engagierte Studierende – rund 300 motivierte Mitarbeiter:innen – rund 60 Partnerhochschulen weltweit – ein stark verzweigtes Forschungsnetzwerk und eine neue Herausforderung für Sie.

An der Hochschule Harz ist zum 01. Juni 2026 folgende Stelle zu besetzen:

Kanzler:in (m/w/d)

(befristet / Vollzeit)

Kennzeichen: e/2026/1


Der:Die Kanzler:in ist Mitglied des Rektoratskollegiums unter Leitung des Rektors. Er:Sie ist gemäß § 71 HSG LSA für den Geschäftsbereich Wirtschafts- und Personalverwaltung verantwortlich. Der:Die Kanzler:in ist Beauftragt:e für den Haushalt sowie Dienstvorgesetzte:r des wissenschaftsunterstützenden Personals der Hochschule.


Gewählt werden kann, wer eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder eine entsprechende Qualifikation besitzt und aufgrund einer in der Regel mindestens fünfjährigen beruflichen Tätigkeit in verantwortlicher Stellung mit Personalverantwortung, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, der Hochschulleitung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass er oder sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.

Wir suchen eine Persönlichkeit, die

  • bei ausgeprägter Teamfähigkeit ein hohes Maß an Führungskompetenz und Entscheidungsbereitschaft mit
  • der Fähigkeit zur Kooperation, Kommunikation und Integration vereint,
  • ausgeprägte Leistungsbereitschaft und Überzeugungskraft zeigt,
  • Erfahrungen im Rechnungswesen und Controlling mitbringt,
  • organisatorische und verwaltungsrechtliche Kompetenz aufweist,
  • innovativ ist und Veränderungsprozesse aktiv fördert, idealerweise bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen,
  • sowohl Verhandlungsstärke nach außen als auch eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung nach innen aufweist.

Der:Die Kanzler:in wird vom Senat der Hochschule Harz gewählt. Die Amtszeit beträgt gemäß § 71 Abs. 2 S. 4 HSG LSA acht Jahre. Wiederwahl ist möglich. Er:Sie wird für die Dauer der Amtszeit in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe W 3 LBesG LSA bewertet, darüber hinaus findet § 31 LBesG LSA i.V.m. § 5 Abs. 2 HLeistBVO LSA Anwendung.

Die Stelle kann nicht in Teilzeit wahrgenommen werden. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). 1

Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

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