Weiterbildung/ Quereinstieg Verwaltungsfachwirt*in (w/m/d)

Job Description

Die Stadt Bochum mit ca. 375.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist mit einer Vielzahl anspruchsvoller Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturstätten sowie vielen Einrichtungen für Freizeit, Sport und Erholung eines der wirtschaftlichen und kulturellen Zentren des Ruhrgebiets.

Wir suchen Sie für die/ den

Weiterbildung/ Quereinstieg
Verwaltungsfachwirt*in (w/m/d)
„Allgemeine Verwaltung“

Kennziffer: KL-2026
Beginn: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 27.01.2026

Sie haben Lust darauf im Team viel zu bewegen und sich für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu engagieren? Sie arbeiten gerne kundenorientiert und bürgernah und suchen einen zukunftssicheren Berufseinstieg?

Bei erfolgreichem Abschluss der vollständigen Qualifizierung ist Ihre Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in der Entgeltgruppe 9c (ab 49.500,- €) mit einer Bleibeverpflichtung von 15 Monaten beabsichtigt.

Ihr Einsatz als Verwaltungsfachwirt*in erfolgt entsprechend des Personalbedarfes. Derzeit bestehen insbesondere Bedarfe im sozialen Bereich (Amt für Soziales, Jobcenter Bochum, Jugendamt).


  • Die Weiterbildung beginnt am 01.09.2026, dauert insgesamt 15 Monate und der theoretische Unterricht findet am Studieninstitut Ruhr für kommunale Verwaltung, Königswall 25-27, 44137 Dortmund statt. Der Unterricht wird in Teilen auch online durchgeführt.
  • Inhaltlich werden verschiedene Rechtsgebiete wie z. B. Bürgerliches Recht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Staats- und Europarecht, Recht der Gefahrenabwehr, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, öffentliche Finanzwirtschaft, Personal und Organisation, Sozialrecht sowie in Handlungs- und Sozialkompetenzen unterrichtet. Die Inhalte entsprechen denen der Verwaltungslehrgänge I (Basis- und Aufbaulehrgang) und II.
    Weitere Informationen zu den Inhalten der Lehrgänge finden Sie auf der Internetseite des Studieninstituts Ruhr studieninstitut-ruhr.de.
  • Wegen der Ausgestaltung als Kompaktlehrgang ist eine Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 30,0 Stunden ausgeschlossen.
  • Nach ca. sechs Monaten findet eine Prüfung nach § 56 Berufsbildungsgesetz statt, die dem Abschluss des Verwaltungslehrgangs I (Erste Verwaltungsprüfung) entspricht.
  • Nach Ende des theoretischen Unterrichts erfolgt ein ca. ein- bis zweimonatiger Praktikumseinsatz in dem Verwaltungsbereich, in welchem der dauerhafte Einsatz erfolgen soll.
  • Die Teilnehmer*innen ein monatliches Entgelt von zurzeit 1.667,00 Euro (brutto) sowie eine jährliche Jahressonderzuwendung analog zu §20 Abs. 2 TVöD, entsprechend der Entgeltgruppen 1 bis 8.
  • Die Weiterbildung endet mit der zweiten Verwaltungsprüfung und der Qualifikation als Verwaltungsfachwirt*in.

Mindestens die volle Fachhochschulreife und

  • ein bereits abgeschlossenes Studium

oder

  • eine mindestens zweijährige Studienerfahrung (Leistungsnachweise notwendig)

oder

  • eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

In nur 15 Monaten haben Sie die Möglichkeit, einen qualifizierten Abschluss zum/zur Verwaltungsfachwirt*in zu erwerben.

Welche Vorteile bieten wir?

  • Unbefristete Beschäftigung nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung
  • Abwechslungsreiche Aufgaben
  • Kundenorientiertes und bürgernahes Arbeiten
  • Zuschuss zum Deutschlandticket
  • Lebenslagenorientierte Vernetzungsmöglichkeiten und Ansprechpersonen

Bei Weiterbeschäftigung:

  • Sicherer Arbeitsplatz
  • Gute Aufstiegschancen
  • Gleitzeit
  • Homeoffice
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Zeitkontingent für Vorsorgeuntersuchungen
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