Lehrkraft (m/w/d) für den Fachbereich Krisenmanagement in der 2. Qualifikationsebene

Job Description

Die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried möchte ihr Team zum nächstmöglichen Zeitpunkt erweitern und sucht eine

Lehrkraft (m/w/d) für den Fachbereich Krisenmanagement
in der 2. Qualifikationsebene

Die Staatliche Feuer­wehr­schule Geretsried ist eine von drei Feuer­wehr­schulen in Bayern. Neben dem gesamten Spektrum der feuer­wehr­tech­nischen Aus- und Fort­bildung (Brand­schutz, Technik, Umwelt­schutz) ist sie mit den be­sonderen Aufgaben­bereichen Katastrophen­schutz, Krisen­management, Psycho­soziale Notfall­versorgung sowie der Aus­bildung der Disponenten der Integrierten Leit­stellen in Bayern betraut. Die Landes­weite Informations­technologie im Bevölkerungs­schutz ist ein weiterer Aufgaben­bereich.


  • Lehrtätigkeit im Rahmen der theoretischen und praktischen Aus- und Fort­bildung im Bereich Krisen­management
  • Vorbereitung und Durch­führung von Standort­schulungen in ver­schiedenen Behörden (ins­be­sondere Kreis­verwaltungs­behörden)
  • Erarbeitung und Fort­schreibung von Lehr- und Lern­materialien (Unter­lagen, elektro­nische und interaktive Medien)
  • Mitarbeit bei der Fort­schreibung be­stehender und bei der Er­arbeitung neuer Aus- und Fort­bildungs­angebote im Fach­bereich Krisen­management
  • Fachspezifische Projekt­arbeiten sowie Mit­arbeit in bayern­weiten Arbeits­kreisen

  • Erfolg­reich ab­ge­schlossene Aus­bildung für die 2. Qualifikations­ebene des feuer­wehr­technischen Dienstes oder für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, mit der Bereitschaft, not­wendige Qualifizierungs­maß­nahmen für ein Amt der 3. Qualifikations­ebene des feuer­wehr­technischen Dienstes zu ab­solvieren (initial Fach­lehrer­aus­bildung für Brand- und Katastrophen­schutz)
  • Vorzugsweise un­ein­ge­schränkte gesund­heit­liche Eignung für den feuer­wehr­technischen Dienst sowie Sozial­kompetenz, Team­fähigkeit, Einsatz­bereit­schaft, hohe Belastbarkeit und Flexibilität
  • Sehr sicheres, über­zeugendes Auftreten mit Gewandt­heit in Schrift und Sprache sowie sicherer Umgang mit den üblichen EDV-Programmen
  • Moderations­kompetenzen
  • Zusatz­qualifikationen oder bereits vorhandene Er­fahrungen in der Er­wachsenen­bildung sind wünschens­wert
  • Insbesondere Menschen mit Er­fahrung im Bereich Krisen­management und/oder ehren­amtliches Engagement bei Feuer­wehr / THW / Hilfs­organisationen möchten wir die Gelegen­heit geben, ihre Berufung zum Beruf zu machen!

  • Eine Übernahme in ein Beamten­verhältnis der 2. Qualifikations­ebene als Regel­fall bei Vor­liegen der beamten­recht­lichen und persönlichen Voraus­setzungen (eventuell denkbar ist auch die Be­schäftigung im Arbeits­verhältnis gemäß Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst der Länder [TV-L]); bei ent­sprechender persönlicher Leistung, Eignung und Befähigung und bei Vorliegen der haus­halts­recht­lichen Voraus­setzungen kann für Beamte (m/w/d) der 2. Qualifikations­ebene die Aus­bildungs­qualifizierung als Fach­lehr­kraft (m/w/d) für Brand- und Katastrophen­schutz in ein Amt der 3. Qualifikations­ebene in Aus­sicht gestellt werden
  • Für externe Bewerber (m/w/d) die Möglichkeit einer Über­nahme bis maximal Besoldungs­gruppe A 9 bzw. Ein­stellung in Entgelt­gruppe 9a TV-L, abhängig vom ab­schließenden konkreten Tätigkeits­zu­schnitt; nähere Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Die üblichen Sozial­leistungen des öffent­lichen Dienstes
  • Einen Vollzeit­arbeits­platz (Teilzeit­be­schäftigung nicht aus­ge­schlossen, sofern durch Job­sharing die ganz­tägige Wahr­nehmung der Aufgaben sicher­gestellt ist)
  • Eine besonders interessante, zukunfts­orientierte, ab­wechslungs­reiche und heraus­fordernde Tätigkeit im Bereich der Aus- und Fort­bildung mit ent­sprechenden Ent­wicklungs­perspektiven
  • Attraktive Vorteile und Sozial­leistungen des öffent­lichen Dienstes in Bayern, z. B. jährliche Sonder­zahlung, vermögens­wirk­same Leistungen
  • Mitnahme der be­sonderen Alters­grenze nach Art. 132 in Verbindung mit Art. 129 BayBG, sofern mindestens 20 Jahre Dienst bei Feuer­wehren im Einsatz­dienst oder in einer Integrierten Leit­stelle verbracht wurden und zum Zeitpunkt des be­ab­sichtigten Ruhe­stands­ein­tritts keine Feuer­wehr­dienst­un­tauglich­keit fest­ge­stellt ist
  • Einen Fitnessraum sowie die günstige und sehr gute Ver­pflegung durch unsere eigene Schul­küche
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