Job Description
Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hochschule mit internationalem Renommee. Sie verbindet praxisnahe Forschung mit innovativer Nachwuchsförderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales. Das interdisziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hochwertigen Erkenntnisgewinn und ausgezeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, Familienfreundlichkeit und Serviceorientierung.
Für die Fakultät für Informatik suchen wir zum Wintersemester 2026 / 2027 eine / einen
Professorin / Professor (m/w/d) – BesGr W2
für
Informatik, insbesondere Cloud Computing
Kennziffer 2025-125-PROF-INF
Sie verfügen über Erfahrung in möglichst mehreren der folgenden Bereiche:
- Umsetzung von Cloud-native-AI-Anwendungen
- Konzeption von Cloud-Architekturen
- Embedded-AI- und Edge-AI-Anwendungen
- Programmierung in Sprachen wie C / C++, Java, Python
- interaktive und praxisnahe Lehrveranstaltungen in den Bereichen Cloud Computing und Edge AI
- Ihr Lehrgebiet beinhaltet die allgemeinen Grundlagenfächer Informatik und Applied Artificial Intelligence sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika
- Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes, des Studiengangs Applied Artificial Intelligence und in der Selbstverwaltung
- Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung sowie in der Weiterbildung
Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes.
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Informatik
(Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.) - die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
- didaktische und pädagogische Eignung
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss – davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
- eine anspruchsvolle und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem kollegialen und innovativen Umfeld
- vielfältige Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
- verschiedene Angebote, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, z. B. Ferien- und Notfallbetreuung
- EGYM Wellpass und betriebliche Vorsorgeuntersuchungen
- attraktive Vergünstigungen, z. B. JobRad, Jobticket und benefits.me