Sachbereichsleiter*in Verkehrsnetzplanung

Landeshauptstadt Kiel

  • Kiel
  • Post Date: 5. December 2025
Job Description

Kiel macht sich auf den Weg. Die Landes­hauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeit­geberinnen und Ausbildungs­betrieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbei­ter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familien­freundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungs­kräfte­förderung, auf ein umfang­reiches Gesundheits­programm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungs­programm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfall­betreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremien­sitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebens­qualität durch die einmalige Lage an der Förde.

Starten Sie bei uns als

Sachbereichsleiter*in Verkehrs­netzplanung
(Eingruppierung bis zur EG 13 TVöD bzw. A 13 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächst­möglichen Zeitpunkt die Abteilung Planen und Bauen unbefristet in Voll- oder Teilzeit.


  • Leitung des Sachbereiches „Planung“:
    • Arbeitsvorbereitung, Personal- und Ressourcen­planung
    • Abstimmung der Arbeits­programme und Planungen mit dem Sachbereich Baudurch­führung
  • Aufstellen von Entwurfs- und Ausfertigungs­planungen in besonders schwierigen Fällen
  • Bauvorbereitung:
    • Koordination und Durch­führung von Öffentlichkeits- und Beirats­beteiligung
    • Interne/externe Ämter­beteiligung bei Kanal- und Straßen­baumaßnahmen
    • Kampfmittelfreiheit des Baugrundes

  • Studium. Abgeschlossenes wissen­schaftliches Hochschul­studium mit einer Regel­studienzeit von mindestens 8 Semestern (Master; Diplom, Staats- oder Magister­prüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) in:
    • Bauingenieurwesen mit Kenntnissen in der Planung von Verkehrs­wegen
    • Verkehrsingenieur­wesen
  • oder Laufbahn­befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn­gruppe zwei, Fach­richtung Technische Dienste mit vor­genanntem Studium
  • Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit einem abge­schlossenen technisch-ingenieur­wissen­schaftlichen Hochschul­studium mit einer Regel­studienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in den vorgenannten Studien­fächern. Hier erfolgt die Ein­gruppierung in die Entgelt­gruppe 12 TVöD.
  • Erfahrung. Mindestens 5 Jahre ein­schlägige Berufser­fahrung auf Grund­lage der geforderten Vor- und Ausbildung im Entwurf von Straßen.
  • Fachlichkeit. Betriebs­wirtschaft­liche Grund­kenntnisse, Kenntnisse im Förderungs­recht (GVFG, FAG) sowie Kenntnisse im Vergabe­recht (HOAI) sind erforderlich – oder die Bereit­schaft, sich diese Kenntnisse kurz­fristig anzueignen
  • Führerschein. Führerschein Klasse B.

Die vorstehend genannten Ausschreibungs­kriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungs­frist voll­ständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet

Sie bringen die Fähig­keit mit, den Belangen der einzelnen Bürger*innen verständnis­voll entgegen­zukommen und fach­kundig damit umzugehen, ohne dabei den Blick für das Allgemein­wohl zu verlieren. Darüber hinaus können Sie Arbeits­abläufe rationell und ziel­gerecht planen, koordinieren und umsetzen sowie neue Ideen in Ihre Arbeit einbringen. Sie verfügen über die Fähigkeit, Mitarbeiter*innen zu motivieren. Die Führungs­grundsätze der Landes­hauptstadt setzen Sie selbst­verständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verant­wortlich und kontinuier­lich in diesem Themenfeld fort.

Gut zu wissen

Die Zugangsvoraussetzung für Tarif­beschäftigte richtet sich nach der Vor­bemerkung Nr. 3 bzw. Nr. 4 der Entgelt­ordnung (VKA) zum TVöD.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraus­setzungen ist eine Ein­gruppierung bis zur Entgelt­gruppe 13 TVöD bzw. eine Besoldung nach Besoldungs­gruppe A 13 SHBesG möglich.

Die Stelle ist teilbar unter der Voraus­setzung der Arbeits­platzteilung.

Im Rahmen der Tätig­keit kann es zu Einsatz­orten kommen, die nicht immer barriere­frei zu erreichen sind.


  • Flexibilität. Gleitzeit, Teilzeit­arbeit und Home-Office
  • Vorsorge. Betrieb­liche Alters­vorsorge und vermögens­wirksame Leistungen
  • Mobilitäts­förderung. Zuschuss für Fahr­räder, E-Bikes, Job- oder Deutschland­ticket
  • Betriebliche Gesundheits­förderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitness­angebote
  • Sicherheit. Sicherer Arbeits­platz auch in Krisen
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