Job Description
Mit ca. 500 Straf- und Untersuchungsgefangenen zählt die JVA Rottenburg mit ihren Außenstellen in Tübingen und Hohenstein zu den größten Justizvollzugsanstalten Baden-Württembergs. Der mittlere Vollzugsdienst im Justizvollzug ist bei uns die größte Berufsgruppe und spielt eine bedeutende Rolle im Vollzugsalltag.
Die Justizvollzugsanstalt Rottenburg sucht ab 01. Januar 2026
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (w/m/d)
für ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Voll- oder Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von mindestens 50 %. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S 12 TV-L.
Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden und anspruchsvollen Arbeitsbereich. Hierfür setzen wir ein hohes Maß an Flexibilität, Engagement, Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit voraus.
Sie arbeiten interdisziplinär mit enger Anbindung an das bestehende Team des Sozialdienstes.
Das Aufgabengebiet umfasst die Beratung und Betreuung von ca. 70 männlichen, erwachsenen Strafgefangenen bei 100 % Beschäftigungsumfang. Dazu gehört:
- Unterstützung der Inhaftierten bei der Regelung persönlicher Angelegenheiten
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vollzugsplanung sowie bei Entscheidungen über vollzugsöffnende Maßnahmen
- Verfassen von Stellungnahmen und Berichten, z. B. zur vorzeitigen Entlassung, Führungsaufsicht sowie für Ausländerbehörden
- Kontakte zu Angehörigen
- Kooperation mit internen und externen Diensten und Behörden, beispielsweise mit der Bewährungshilfe, der freien Straffälligenhilfe und der staatlichen und freien Wohlfahrtspflege
- Entlassungsvorbereitung, Koordination und Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen
- Sie haben einen staatlich anerkannten Studienabschluss in Sozialer Arbeit an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft (ehemals Fachhochschule) oder Dualen Hochschule oder einen Studienabschluss „Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit, B.A.“ der Universität Tübingen
(für den genannten Studiengang der Universität Tübingen liegt seitens des Sozialministeriums die Zustimmung für die Laufbahnbefähigung nach §4 LVO-SM für den gehobenen Sozialdienst vor)