Job Description
Bei der Stadt Königs Wusterhausen ist zum 1. Dezember 2025 die Stelle als
Amtsleiter*in Bauamt (m/w/d/k.A.)
zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Die Position wird zunächst für zwei Jahre als Führung auf Probe übertragen.
Das Bauamt der Stadt Königs Wusterhausen ist Teil des Dezernats III - Bauen und Stadtentwicklung. Gemeinsam mit dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen sowie dem Städtischen Betriebshof (Eigenbetrieb) bildet es eine zentrale Säule der kommunalen Entwicklung. Ob Bauprojekte an städtischen Gebäuden, die Pflege der Infrastruktur oder Fragen rund um die Bauverwaltung – das Bauamt sorgt dafür, dass sich unsere Stadt nachhaltig und zukunftsorientiert weiterentwickelt.
Zum Zuständigkeitsbereich des Bauamts gehören die Sachgebiete Hochbau, Gebäudemanagement, Tiefbau und Bauverwaltung. Neben der Leitung des Bauamtes, verbunden mit der Personalführung, sind der Stelle folgende qualifizierte Aufgaben zugeordnet:
- Vertretung der Organisationseinheit gegenüber der Dezernatsleitung,
- die Vereinbarung von Leistungszielen mit den Ihnen unterstellten Sachgebieten und deren Bewertung,
- Planung, Koordination und Umsetzung der kommunalen Hoch- und Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen inkl. Mitwirkung im Vergabewesen,
- Bauunterhaltung – Betreuung und Gebäudeunterhalt kommunaler Liegenschaften,
- Zusammenarbeit mit beauftragten Planungsbüros, Überwachung der Leistungserbringung, Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben,
- Vorbereitung und Durchführung Gremienarbeit (Ortsbeiräte, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt),
- im Rahmen der Fachaufsicht obliegt Ihnen die verantwortliche Begleitung besonders wichtiger Bauvorhaben der Stadt, die Sicherstellung geeigneter Verfahrensformate und die Wahrnehmung der Steuerungsfunktion,
- die Finanzverantwortung umfasst die Mitwirkung an der produktorientierten Entwicklung der Haushaltsansätze, die Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen insbesondere für den investiven Mitteleinsatz, die Entscheidungsvorbereitung für Ausschreibungen und Auftragserteilungen von besonderer Bedeutung sowie die Sicherung des wirtschaftlichen Handelns der unterstellten Sachgebiete.
- die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst, d.h. ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom) im Bauwesen,
- fundierte berufliche Erfahrungen im beschriebenen Aufgabenbereich in einer leitenden Funktion, bevorzugt in der öffentlichen Kommunalverwaltung,
- fundierte Kenntnisse im öffentlichen Vergabe-, Vertrags- und Verwaltungsrecht sowie der VOB und der HOAI,
- ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität,
- Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen und Veranstaltungen,
- sehr gute Deutschkennnisse C1 (German language required),
- Führungsstärke, Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit, Organisations- und Verhandlungsgeschick,
- ein Gespür für neue Themen und das aktive Angehen dieser Themen verbunden mit einem ausgeprägten Kostenbewusstsein.
- eine Beschäftigung in Vollzeit, die Wochenarbeitszeit beträgt dann 39 Stunden, mit flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches,
- die Eingruppierung in der Entgeltgruppe E 14 (5.489,64€ - 7.346,09€) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, bei unmittelbarem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst, kann die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 % mindestens jedoch 110€,
- eine abwechslungsreiche, herausgehobene Position mit Gestaltungsspielraum und hoher Außenwirkung, in einem modernen Arbeitsumfeld mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
- individuelle und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
- betriebliche Altersvorsorge, Vermögenswirksame Leistungen,
- Angebote unseres Gesundheitsmanagements,
- Leistungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes unter anderem: 30 Tage Erholungsurlaub, ab 2027 ein zusätzlicher Tag und bezahlte Freistellung am 24. und 31.12.,
- Jahressonderzahlung, Erhöhung in 2026 und Zeit-statt-Geld-Wahlmodell - Umwandlung der Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage, Zusatzversorgung, leistungsorientierte Bezahlung.