Job Description
Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber der Region. Rund 136.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für rund 3,9 Millionen Menschen funktioniert.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährleistet umfassende Bildung in Berlin – von der frühkindlichen Betreuung bis zum Schulabschluss oder Hochschulstudium. Rund 50.000 Beschäftigte arbeiten an den Berliner Schulen, etwa 2.000 in der Verwaltung, die zentrale strategische und operative Aufgaben übernimmt.
unbefristet
Anzahl zu besetzender Stellen: 3
Besoldungsgruppe / Entgeltgruppe: A 10 / S 14 TV-L als Sozialoberinspektor/in bzw. Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogin/-pädagoge
Besetzbar ab sofort in Teilzeit (mind. 75%) oder Vollzeit.
Bei Vollbeschäftigung beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden (bei Beamtinnen und Beamten) bzw. 38,5 Stunden (bei Tarifbeschäftigten) (Wechselschicht).
- Beratung und Hilfe nach den §§ 8 und 8 a SGB VIII
- Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
- Beratung der örtlichen Jugendämter, Überprüfung und ggf. Einleitung freiheitsentziehender Maßnahmen gem. § 42 Abs. 5 SGB VIII, Anrufung des Familiengerichts
- Beratung und Versorgung sowie Sicherstellen von Betreuung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in akuten Notsituationen
- Beratung von Eltern und Begleitpersonen eines Kindes oder Jugendlichen
- Intervention bei Familienkrisen und bei häuslicher Gewalt vor Ort
- Kooperation mit den Jugendämtern, mit freien Trägern der Jugendhilfe, polizeilichen Dienststellen und anderen Institutionen
- Kooperation mit Gerichten, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- Kooperation mit Jugendämtern anderer Bundesländer und Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Länder
- Erfassen von Statistiken
- Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten
Für Beamtinnen und Beamte: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Sozialdienstes
Für Tarifbeschäftigte: 1. Bachelor of Arts Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung oder 2. Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge, Bachelor of Arts Erziehungswissenschaften, Bachelor of Arts Kindheitspädagogik, Bachelor of Arts Heilpädagogik, Bachelor of Arts Rehabilitationspädagogik, welche jeweils außerdem über eine mindestens zwei-jährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld in den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz / Krisenintervention oder Beratung von Familien verfügen.
Die formalen Anforderungen müssen bis zur Auswahlentscheidung erfüllt sein.
Von den Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Hochschulabschlüsse ist der Bewerbung eine Bescheinigung über die Zeugnisbewertung Ihrer Qualifikation (Langfassung) beizufügen. Anfragen hierzu können an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz gerichtet werden. www.kmk.org/zab
Sofern Ihre Herkunftssprache nicht Deutsch ist, ist ein anerkanntes Sprachzertifikat von Deutschkenntnissen (mindestens C1) notwendig.
- Arbeiten für das Gemeinwohl
- Finanzielle Anreize
- Sportangebote