Job Description
Das POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG sucht:
Beschäftigte / Beschäftigter (w/m/d) in der Einsatzassistenz im Wechselschichtdienst
ab sofort
1 Stelle 50 % unbefristet *
1 Stelle 100 % befristet b. 31.12.2027 *
Entgeltgruppe 8 TV-L
beim Führungs- und Einsatzstab – Führungs- und Lagezentrum – des Polizeipräsidiums Freiburg
WIR ÜBER UNS
Das Polizeipräsidium Freiburg mit seinen Organisationseinheiten nimmt im Bereich der Stadt Freiburg, der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut grundsätzlich alle Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes wahr, soweit sie nicht dem Bundes- oder Landeskriminalamt oder der Bundespolizei zugewiesen sind. Die Besonderheit des Polizeipräsidiums Freiburg ist seine Lage im Dreiländereck Deutschland / Schweiz / Frankreich und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufgaben. Beim Polizeipräsidium Freiburg sind derzeit rund 2.450 Personen beschäftigt.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:
- Bedienung der polizeilichen DV-Systemen mit dem Ziel der Ausschreibung von Personen und Sachen in den einschlägigen Fahndungsdateien
- Recherchetätigkeiten in polizeilichen DV-Systemen
- Unterstützung der Einsatzsachbearbeitung
- Überwachung des Einsatzgeschehens zur eigenständigen Wahrnehmung einsatzbegleitender Maßnahmen
- Einsatzbegleitende Mediensteuerung zur Visualisierung notwendiger Lagefelder
- Abwicklung des ein- und ausgehenden Nachrichtenverkehrs
- Durchführung von Alarmierungs- und Verständigungsmaßnahmen
- Übernahme der Aufgaben der Telefonzentrale (bei Bedarf)
Vorausgesetzt werden:
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Justizfachangestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, IT-Systemkauffrau/-kaufmann oder vergleichbar
- Gesundheitliche Eignung für die Wechselschichtarbeit
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sehr gute Beherrschung des Maschinenschreibens (Zehnfingersystem)
Von Vorteil sind:
- Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS Office-Produkten sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in fachspezifische Programme
- Eigenständiges und eigenverantwortliches Handeln
- Gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit, auch in Stresssituationen
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität
- Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8
- Einen sicheren Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen
- Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem anspruchsvollen und innovativen Themenfeld
- Die Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW
- Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar. Dies setzt jedoch voraus, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur gleichmäßig verteilten Dienstleistung zur Verfügung stehen
* ! Hinweis zur Befristung / zur Teilzeitbeschäftigung !
- Aufgrund eines Altersabgangs im Jahr 2026 besteht die Möglichkeit, das befristete Vollzeitarbeitsverhältnis zu entfristen oder das unbefristete Teilzeitarbeitsverhältnis in ein Vollzeitarbeitsverhältnis umzuwandeln. Voraussetzung hierfür ist in beiden Fällen eine erfolgreiche Bewerbung in einem vorherigen internen Ausschreibungsverfahren.
- Die unbefristete Teilzeitbeschäftigung kann befristet bis auf Vollzeit erhöht werden; im Erhöhungszeitraum wird voraussichtlich ein weiterer Altersabgang die Möglichkeit einer unbefristeten Beschäftigung bieten.
BITTE BEACHTEN SIE
Die Arbeitszeit ist in durchgehender Wechselschichtarbeit auch an Wochenenden und Feiertagen (drei Schichten mit fünf Dienstgruppen) zu leisten. Zusätzlich zum Entgelt werden Zulagen sowie Zusatzurlaub gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Die gesundheitliche Eignung für die Wechselschichtarbeit wird ihm Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung überprüft.
Das Polizeipräsidium Freiburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
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