Job Description
Für unsere Rehabilitationsklinik Seehof in Teltow suchen wir eine*n
Schreibkraft (m/w/div)
Ort: Teltow
Eintrittsdatum: nächstmöglicher Termin
Bewerbungsfrist: 15.10.2025
Ausschreibungsnummer: 18-12-15-2025
Beschäftigung: Vollzeit, Teilzeit ist möglich, unbefristet
Vergütung: Entgeltgruppe 3 TV EntgO-DRV
Tätigkeitsbereich
Das Reha-Zentrum Seehof behandelt täglich 180 stationäre und 30 ganztägig- ambulante Rehabilitand*innen mit psychosomatischen, kardiologischen und psychokardiologischen Erkrankungen. Unsere Klinik liegt in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, angrenzend südlich am Stadtrand von Berlin, einer Region mit herausragenden medizinischen Einrichtungen sowie landschaftlich reizvoller Umgebung, mit guten Verkehrsanbindungen an das Brandenburger Tor und Potsdam sowie große kulturelle Angebote und attraktive Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten. Die Klinik ist führend an der Entwicklung neuer Rehakonzepte, wie Psychokardiologie, medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation oder Rehabilitation des Post COVID-Syndroms beteiligt.
- Erstellung von fachübergreifenden medizinischen Dokumentationen
- Ausführen von einfachen Büro- und Registraturarbeiten
- Sie verfügen über sehr gute Schreibkenntnisse
- Sie arbeiten sorgfältig, zuverlässig und strukturiert
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (z. B. Word, Excel).
Wenn Sie Freude daran haben in einem kollegialen Team zu arbeiten, dann sind Sie bei uns genau richtig!
- Ein offenes und respektvolles Arbeitsklima in einer modernen Klinik
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5 Tage Woche
- Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung und dem Betriebssport
- Flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarung von Familie und Beruf
- Zuschuss Jobticket
Wir weisen darauf hin, dass in unserem Reha Zentrum aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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