Job Description
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Leitung (m/w/d) des Dezernats 34 "Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen"
auf Dauerin Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
- Leitung, Aufbau und Koordination des Dezernats im Sinne des Leitbildes für die schleswig-holsteinische Zuwanderungsverwaltung
- prozessuale Gestaltung der Verfahrensabläufe inner- und außerhalb des Dezernats
- Entscheidung über die Zuständigkeitsübernahme von Fällen
- Festlegung der Form und des Umfangs von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen
- Bearbeitung von besonders prioritären Einzelfällen
- Entscheidung über die Form und Einleitung sowie Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
- Verantwortliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie z.B. dem MSJFSIG, den kommunalen Zuwanderungsbehörden, der Landespolizei, der Bundespolizei, den Staatsanwaltschaften, Gerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Justiz oder Polizei (Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen Justiz oder Polizei müssen in die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste wechseln.) oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften oder
- eine vergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II)
- Fachkenntnisse im Verwaltungs-, Aufenthalts- und Asylrecht und weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen
- Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
- ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wären wünschenswert:
- Führungserfahrung und ausgewiesene Organisationsfähigkeiten
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
- schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
- ausgeprägte kulturelle Sensibilität
- Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären vorteilhaft
- Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung)
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i.V.m. § 31 Absatz 3 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrganges II möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
- Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Firmenfitness mit EGYM Wellpass
- Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos