Hausmeister (m/w/d) für das Rathaus Schweinfurt

Job Description

Wir sind ein führendes Wohnungsunternehmen in der Region Nordbayern, das insgesamt ca. 8.000 Wohn- und Gewerbe­einheiten bewirtschaftet und sich für preiswerten sowie attraktiven Wohnraum engagiert, der die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen abdeckt. Die SWG beweist, dass sie ökonomisch, ökologisch und sozial verantwortungsbewusst handelt, im Einklang mit wirtschaftlicher Effizienz, städtischer Entwicklung und sozialer Verträglichkeit.

Für unser Tochterunternehmen, die Stadt- und Wohnbau Service GmbH Schweinfurt, suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin in Teilzeit (ca. 20 Std./Woche):

Hausmeister (m/w/d) für das Rathaus Schweinfurt


  • Vorbereitung und Betreuung von internen und externen Veranstaltungen
  • Einweisung externer Firmen und Überwachung der Arbeiten
  • Durchführung von Kleinreparaturen, kleineren Instandhaltungen und Umzügen
  • Überwachung und Bedienung der Gebäudeleittechnik
  • Programmierung von Schlüsseln und Verwaltung des Schließprogramms
  • Schließdienst
  • Reinigungsarbeiten und Müllentsorgung
  • Überprüfung und Durchführung der Verkehrssicherungspflicht

  • Abgeschlossene anerkannte handwerkliche Berufsausbildung im Holzgewerbe, Bau- und Ausbaugewerbe oder Elektro- und Metallgewerbe
  • Selbstständigkeit, Flexibilität und Verantwortungsbereitschaft
  • Ausgeprägte Dienstleistungs- und Kundenorientierung
  • Bereitschaft zu Schichtdienst und zu gelegentlichen Diensten am Wochenende
  • Sie besitzen einen PKW-Führerschein
  • Bereitschaft, den privaten PKW für gelegentliche Dienstfahrten zu nutzen (Kosten werden erstattet)

  • Vergütung nach Tarifvertrag (TVöD) inkl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • Dienstrad-Leasing
  • Zuschuss zum Deutschlandjobticket
  • 33 Tage Urlaub bei Schichtarbeit sowie zusätzlich am 24.12. und 31.12. arbeitsfrei
  • Betriebliche Altersvorsorge und Krankenzusatzversicherung
  • Interne und externe Fortbildungen

Die Stelle ist zunächst für die Dauer von 24 Monaten befristet. Nach Ablauf der Befristung besteht die Möglichkeit, dass das Beschäftigungsverhältnis unbefristet fortgesetzt werden kann.

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