Sachbearbeitung (m/w/d) für Unterhaltsvorschuss

Stadt Flensburg

Job Description

Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Wollen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Flensburg innovativ gestalten? Dann können Sie sich auf die Ostsee, unseren idyllischen Hafen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und spannende Herausforderungen freuen!

Bei der Stadt Flensburg sind im Fachbereich Soziales und Gesundheit in der Abteilung Soziale Sicherung/Sachgebiet Unterhalt und Ausbildungsförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als

Sachbearbeitung (m/w/d) für Unterhaltsvorschuss

in Vollzeit in der Besoldungsgruppe A 10 SHBesO / Entgeltgruppe 9c TVöD unbefristet zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt anhand des individuellen Studien-/Ausbildungsabschlusses und kann hiervon abweichen.

Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.

Das sechsköpfige Team des Bereiches Unterhaltsvorschuss sichert nach den Bestimmungen des Unterhaltsvorschussgesetzes den Unterhalt von Kindern alleinerziehender Elternteile.


  • Übernahme und Bearbeitung von Rückgriffsfällen bei unterhaltspflichtigen Personen in folgenden Konstellationen:
    • Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs bei unterhaltspflichtigen Personen im Ausland
    • Festsetzung und Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs bei Selbstständigkeit, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, landwirtschaftlichem Betrieb oder freiberuflicher Tätigkeit der unterhaltspflichtigen Personen
  • Hierbei erforderlich ist:
    • Anfordern von Selbstauskünften
    • Prüfung des unterhaltsrechtlichen Einkommens
    • Ermittlung des Einkommens bei Dritten, bei Auskunftsweigerung der unterhaltspflichtigen Personen
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des übergegangenen Unterhaltsanspruchs bei Unterhaltsvorschussfällen
  • vollumfängliche Vertretung vor dem Familiengericht in streitigen Verfahren bis zum OLG
  • Beratung unterhaltspflichtiger Personen

  • abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung / Public Administration (Bachelor/Diplom) oder
  • abgeschlossener Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
  • abgeschlossene 2. Angestelltenprüfung oder
  • abgeschlossenes juristisches Studium (erstes juristisches Staatsexamen, Bachelor of Law oder Diplomjurist/in (FH) (m/w/d)) oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung im öffentlichen Dienst als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im Bereich Unterhaltsberechnung und Unterhaltsheranziehung

Bei Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) mit abgeschlossener Berufsausbildung im öffentlichen Dienst als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) wird die Bereitschaft zur Teilnahme am zweiten Angestelltenlehrgang erwartet. Bitte beschreiben Sie in der Bewerbung möglichst ausführlich Ihre Kenntnisse und Berufserfahrung. Die Eingruppierung richtet sich in diesem Fall nach Entgeltgruppe 9b TVöD.

Bei ausländischen Abschlüssen ist die Beifügung der Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.

Wir erwarten:

  • praktische Erfahrungen und die notwendige Sensibilität im direkten Umgang mit Betroffenen
  • ausgeprägte Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick
  • Durchsetzungsvermögen und sicheres Auftreten
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Sicherheit im Umgang mit moderner Bürokommunikationstechnik
  • Teamgeist
  • Bereitschaft, sich zügig in das Unterhaltsvorschussrecht, das Unterhalts- und Verfahrensrecht im Allgemeinen sowie in das Programm PROSOZ 14Plus einzuarbeiten
  • Fortbildungsbereitschaft
  • Kenntnisse in der kommunalen Finanzsoftware H&H sind vorteilhaft.

  • ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bzw. nach dem Schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetz
  • Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
  • jährliche Sonderzahlungen
  • betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
  • Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
  • NAH.SH-Jobticket oder Fahrradleasing
  • Arbeitsplatz mit direkter Innenstadtlage und guter Verkehrsanbindung
  • flexible und familienfreundliche Gleitzeitregelungen
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