Job Description
Bei der Entsorgung Bad Pyrmont AöR ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Stelle der
technischen Leitung (m/w/d)
zu besetzen.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Die Entsorgung Bad Pyrmont AöR hat die Aufgabe der Abwasserbeseitigung sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst von der Stadt Bad Pyrmont übertragen bekommen. Das Kanalnetz umfasst rund 187 km mit Schmutz-, Niederschlags- und Mischwasserkanalisation sowie eine Gemeinschaftskläranlage mit der Größe von 65.000 EGW.
- fachliche, organisatorische und personelle Leitung der Bereiche Abwasser, Kläranlage, Straßenreinigung und Winterdienst
- Planung, Bauüberwachung und Unterhaltung der für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen und Einrichtungen
- Entscheidungen zur Haushaltsführung, Budgetkontrolle und Investitionsplanung in Abstimmung mit dem Vorstand
- Entwicklung von ökologischen und ökonomischen Entwässerungskonzepten u.a. bei Erschließungsmaßnahmen
- Weiterführung des Generalentwässerungsplanes und des Abwasserkatasters
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Diplom/ Bachelor/ Master) im Bereich Bauingenieurwesen (Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft) im Bereich Umweltingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation
- Erfahrungen bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von abwassertechnischen Anlagen und Netzen sowie in der Projektleitung
- kaufmännisches Verständnis und betriebswirtschaftliche Denkweise
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten Pkw für dienstliche Zwecke einzusetzen
- Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit
- eine leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TVöD/ VKA
- eine zusätzliche Altersvorsorge, eine Jahressonderzahlung und eine leistungsorientierte Bezahlung als jährliche Einmalzahlung
- 30 Tage Jahresurlaub, zusätzlich bezahlt frei am 24.12. und 31.12.
- ein krisensicheres Arbeitsumfeld mit sehr guten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeiten
Die Entsorgung Bad Pyrmont AöR strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden.
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