Informationssicherheitsmanager (m/w/d)

Job Description
Werden Sie Teil der BDBOS , der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder Wir suchen ab sofort, befristet für 24 Monate, in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 07.09.2025) einen Informationssicherheitsmanager (m/w/d) Wir bieten: sinnstiftende Aufgaben mobiles Arbeiten flexible Arbeitszeiten gute Entwicklungsmöglichkeiten Verbeamtungsmöglichkeit Wir zahlen: Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. bis A 13 BBesO BDBOS-Zulage (bis zu 160 Euro) Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro) Betriebliche Altersvorsorge (VBL) ggf. Fachkräftezulage für hochqualifizierte Experten Wir leben: Gleichberechtigung Work-Life-Balance Vielfältigkeit Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz Vereinbarkeit von Beruf und Familie Wer wir sind Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie auf unserer Website . Ihr künftiger Bereich: Das Referat Z 5 verantwortet als Kopf der Informationssicherheit der BDBOS alle übergreifenden Themen des Informationssicherheitsmanagements im Digitalfunk, bei den Netzen des Bundes und der Haus-IT. Das Referat ist in drei Sachgebiete organisiert: Informationssicherheitsmanagement (ISM) - Grundsatz, ISM - Behörde und Geheimschutz. Was Sie erwartet Gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets ISM Behörde erstellen und aktualisieren Sie BSI IT‑Grundschutz-konforme Sicherheitskonzepte sowie die Geheimschutzdokumentation für die Haus‑IT, führen Sie das Informationssicherheits- und Geheimschutzrisikomanagement durch, bearbeiten Sie Sicherheitsvorfälle und ‑warnungen sowie Geheimschutzvorkommnisse, treffen Sie organisatorische, materielle und technische Maßnahmen zum Schutz der Informationen und insb. von staatlichen Verschlusssachen, koordinieren Sie VS‑IT‑Freigabeprozesse und bereiten die Freigabedokumentation für den Geheimschutzbeauftragten vor und führen Sie Geheimschutzkontrollen durch. Was Sie mitbringen Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung: Informatik, Wirtschaftsinformatik (Schwerpunkt IT), IT‑Sicherheitsmanagement oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT‑Bereich, vorzugsweise in den Bereichen Informationssicherheitsmanagement oder IT‑Geheimschutz. Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten: BSI-Standards 200-x BSI-IT‑Grundschutzkompendium vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Informationssicherheitsmanagement Verschlusssachenanweisung des Bundes IT‑Geheimschutz. Fehlt Ihnen der Abschluss? Bewerben Sie sich auch, wenn Sie über entsprechende nachgewiesene langjährige Berufserfahrung im Bereich Informationssicherheitsmanagement verfügen. Bitte beachten Sie in diesem Fall den folgenden Hinweis . Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV. Wie Sie sich bewerben Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt . Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können. Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal ! Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! Sicherheitsüberprüfung Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich. Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren. Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken. Jetzt bewerben View More