Job Description
Im Regierungspräsidium Tübingen ist beim Referat 58 - Biosphärengebiet Schwäbische Alb - zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle zu besetzen:
Ranger/in (w/m/d)
Teilzeit (70 %), befristet bis 31.12.2026 (Kennziffer 25100)
Im Referat 58 arbeiten Beschäftigte unterschiedlicher Fachrichtungen, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen ökologischen und sozialen Jahres. Das Referat 58 hat seinen Dienstsitz in Münsingen.
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb möchte Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste über die Besonderheiten des Biosphärengebiets informieren. Dazu werden hauptamtliche Naturschutzwarte (Ranger/innen) eingesetzt. Sie verstehen sich als Mittler zwischen Mensch und Natur und stehen an Tagen mit hohem Besucheraufkommen im Gelände beratend zur Verfügung bzw. weisen auf Verstöße hin. Im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung bieten sie Führungen und Programme für Schulklassen, Kindertagesstätten und andere Zielgruppen an. Zudem führen sie Landschaftspflegemaßnahmen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb durch. Die Arbeitszeiten umfassen ganzjährig regelmäßige Wochenenddienste sowie unregelmäßig auch Abendtermine.
- Schutzgebietsbetreuung (Überwachung in Naturschutzgebieten, in Kernzonen und anderen naturschutzsensiblen Bereichen)
- Besucherinformation und -beratung im Gelände
- Durchführung naturpädagogischer Programme – insbesondere im Bereich der Junior Ranger
- Führungen z. B. für Schulklassen und Fachpublikum
- Praktische Durchführung von Landschaftspflege- und Artenschutzmaßnahmen sowie die Überwachung entsprechender Arbeiten
- Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen
- Erfassung und Organisation von Monitoringdaten und Datenhaltung
- Öffentlichkeitsarbeit und Organisation sowie Betreuung von Infoständen auf Märkten, Messen und Großveranstaltungen
- Unterstützung von Referat 58 bei organisatorischen und logistischen Aufgaben
Die Zuweisung weiterer oder anderer Aufgaben bleibt vorbehalten.
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher/in, Forstwirt/in, Landschaftspfleger/in, Landschaftsgärtner/in, Landwirt/in oder eine vergleichbare Qualifikation wie zum Beispiel der erfolgreiche Abschluss einer Fort- und Weiterbildung als geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in
- Gute regionale Kenntnisse über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb und Umgebung
- Kommunikationsstark, konfliktfähig und mit hoher Sozialkompetenz
- Bereitschaft, sich in neue Themenfelder einzuarbeiten
- Sichere Handhabung der standardmäßigen Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook etc.)
- Einsatzbereitschaft, körperliche Belastbarkeit, sicheres Auftreten
- Besitz eines gültigen Führerscheins der Kl. B
- Bereitschaft zum fortlaufenden Lernen am Arbeitsplatz und die Teilnahme an Fortbildungen
Von Vorteil sind:
- Erfolgreicher Abschluss einer Fort- und Weiterbildung als Wald- oder Wildnispädagoge/in, Landschaftsführer/in oder Ranger/in
- Berufliche Erfahrungen in den Bereichen Naturschutzarbeit, praktische Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Gästeführung
- Englische Sprachkenntnisse
- Berufserfahrung in einem anderen Großschutzgebiet (Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturpark etc.)
- Die Bereitstellung eines privateigenen Pkws für Außendiensttätigkeiten gegen Kostenersatz
- Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team
- Die Möglichkeit der kreativen Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung
- Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- Einen sicheren Arbeitsplatz
- Eine ausgewogene Work-Life-Balance
- Eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf / flexible Arbeitszeitmodelle
- Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
- Einen Zuschuss für den ÖPNV
Ihre Bezahlung:
Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 8 TV-L.
Gut zu wissen:
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
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