Fachberater*in im Bereich Kindertagespflege

Job Description

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Fachberater*in im Bereich Kindertagespflege

für das Amt für Soziales und Jugend

EG S 12 TVöD

Die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder im Amt für Soziales und Jugend ist die größte Abteilung der Stadtverwaltung Düsseldorf. Die Betreuungsangebote für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr werden in Kindertagesstätten und – vor allem für den Bereich der U3-Betreuung – in der Kindertagespflege sichergestellt.

Das Aufgabengebiet des Sachgebietes Kindertagespflege umfasst neben der Bearbeitung von Pflegeerlaubnissen für Kindertagespflegepersonen auch die Investitionsförderung und Baukoordination von Kindertagespflegestellen sowie die Zahlungen im Rahmen von Geldleistungen in der Kindertagespflege. Auf eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung der Arbeitsbereiche legen wir Wert.

Als Fachberater*in in der Kindertagespflege erwartet Sie ein vielfältiger Arbeitsbereich, zu dem sowohl die Beratung von (angehenden) Kindertagespflegepersonen und Eltern als auch die Sicherstellung von Qualitätsstandards in den Düsseldorfer Kindertagespflegestellen gehört. In diesem Zusammenhang arbeiten Sie auch mit den Fachberater*innen Kindertagespflege der Freien Träger der Jugendhilfe zusammen, die durch das Amt für Soziales und Jugend beauftragt werden.

In diesem Rahmen prüfen Sie auch die Eignung von Bewerber*innen, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege interessieren.

Gerne würden wir Sie als neue Fachberatung für den Bereich der Kindertagespflege in der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder des Amtes für Soziales und Jugend begrüßen.


  • Beratung und Begleitung von (angehenden) Kindertagespflegepersonen, Eltern und Anstellungsträger*innen, inklusive der Erfassung der erforderlichen Daten im Fachverfahren Sopart KID
  • Prüfung der Eignung von Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII sowie Mitarbeit beim Entzug und der Versagung von Pflegeerlaubnissen
  • individuelle, regelmäßige Kontakte mit den Kindertagespflegepersonen und regelmäßige Hausbesuche sowie die Begleitung bei Konzeption und Weiterentwicklung des individuellen Angebotes, hierbei insbesondere bei der Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII
  • Krisen- und Konfliktmanagement sowie Prüfung von Anträgen auf erhöhte Förderleistungen im Rahmen der Betreuung von Kindern mit Eingliederungshilfebedarfen sowie die damit verbundene Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen und Eltern
  • Mitwirkung sowie Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen
  • Qualitätssicherung- und Weiterentwicklung sowie Mitwirkung bei der Gestaltung guter Übergänge von Kindertagespflege zu Kita sowie einer verlässlichen Betreuungssituation (Vertretungsmodelle).

  • Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in oder staatlich anerkannte*r Kindheitspädagog*in mit vorzugsweise ersten Erfahrungen in beratenden Tätigkeiten
  • Teamfähigkeit und Loyalität
  • selbständige und zielgerichtete Arbeitsweise, Arbeitsbereitschaft sowie eine gute Urteilsfähigkeit und Auffassungsgabe
  • Dienstleistungsorientierung, Flexibilität, und Belastbarkeit
  • ein verbindliches und sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick sowie ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • vertiefte Kenntnisse in der Thematik Kindertagespflege (Kinderbildungsgesetz NRW, SGB VIII, kommunale Regelungen) sowie IT-Kenntnisse (Office-Produkte, SoPart) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese anzueignen.

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Gehören Sie zum Personenkreis der Kindheitspädagog*innen, ist eine Eingruppierung in die EG S 12 TVöD abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und erfordert unter anderem eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Gegebenenfalls kann aus tarifrechtlichen Gründen die Eingruppierung zunächst nur in EG S 8b TVöD erfolgen.

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