Assistent (m/w/d) der Geschäftsführung

Bayerischer Jugendring KdöR

Job Description

Der Bayerische Jugendring, Körperschaft des öffentlichen Rechts (BJR), sucht ab dem 15. Oktober 2025 einen

Assistenten (m/w/d) der Geschäftsführung
mit bis zu 100 % der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit

Der BJR als die Fachstelle für Jugendarbeit in Bayern ist neben seiner Verantwortung als Dach­organi­sation für die Jugendverbände in Bayern und Gesamtkörperschaft seiner 103 Stadt-, Kreis- und Bezirks­jugendringe bundesweit einmalig mit den Aufgaben und Funktionen eines Landes­jugend­amtes betraut. Er ent­wickelt, berät und begleitet Angebote der Jugendarbeit, mit der regelmäßig zwei Drittel aller Kinder und Jugend­lichen in ganz Bayern erreicht werden.


  • Sekretariatsaufgaben im Büro der Geschäftsführung
  • Erledigung von Aufgaben der Büroorganisation, Kalenderpflege, Ablage
  • Planung und Organisation von betriebs­internen Veran­staltungen wie Mitarbeitertage, Klausur­tagungen
  • Kollegiale Unterstützung und Support im CMS-System D3
  • Wünschenswert: Abrechnung der Reisekosten nach BayRKG
  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines modernden, digitalen Büromanagements

  • Kaufmann (m/w/d) für Bürokommunikation bzw. Büro­management oder vergleich­bare abge­schlossene Ausbildung
  • Grundkenntnisse der Strukturen, Zielgruppen und Arbeits­felder der Jugendarbeit
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucks­fähigkeit sowie eine gute Auffassungsgabe
  • Sehr gute Kenntnisse mit der gängigen Sekretariats-Software und Kenntnisse gängiger Content-Management-Systeme für Websitepflege
  • Grundlagen der Buchführung (wünschens­wert: Kameralistik)
  • Wünschenswert: Kenntnisse des Bayerischen Reisekostenrechts

  • Eine vielfältige, interessante Tätigkeit mit Verant­wortung und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Flexible Arbeitszeiten mit Homeoffice-Möglichkeit
  • Einen modernen Arbeitsplatz
  • Die Teilnahme an und Förderung von attrak­tiven und viel­fältigen Weiterbildungsangeboten
  • Vergütung nach TV-L (bis zu EG 6) ein­schließ­lich der üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes
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