Job Description
.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Stellvertretende*r Einrichtungsleiter*in Kindertagesstätte Stralsunder Straße
für das Amt für Soziales und Jugend
EG S 9 TVöD
Bringen Sie sich als stellvertretende Einrichtungsleitung ein mit: Ihrem Engagement, Ihren Ideen, Ihrer Professionalität, Ihrem Einfühlungsvermögen und Ihren vielfältigen Kompetenzen sowie Ihrer Neugier, mit Kindern gemeinsam Bildung, Betreuung und Erziehung im Kitaalltag zu gestalten.
Der Einsatz auf der Stelle ist zunächst für die Dauer die Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten der eigentlichen Stelleninhaberin bis 31.07.2026 befristet.
- Umsetzung des pädagogischen Auftrages nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW in Zusammenarbeit mit Eltern
- Wahrnehmung der Tätigkeit als Erzieher*in in der Funktion der Fachkraft Familienzentrum
- Bildung und Betreuung von derzeit 55 Kindern auf Grundlage des situationsorientierten Ansatzes in 3 Gruppenformen: eine Gruppenform T1 (45), eine Gruppenform T3 (45) und eine Gruppenform Düsseldorfer Familiengruppe II (45)
- Wahrnehmung der ständigen stellvertretenden Leitung
- Weiterentwicklung und Umsetzung einer Konzeption für eine Kindertageseinrichtung als Familienzentrum sowie Koordination von Aufgaben
- Zusammenarbeit mit dem Träger, der Fachbereichsleitung und anderen Abteilungen des Jugendamtes, Kooperation mit anderen sozialen Diensten, Institutionen, und Schulen des Familienzentrums im Stadtbezirk sowie dem Netzwerk trägerübergreifender Familienzentren der Stadt Düsseldorf.
- Berufserfahrung als Erzieher*in
- Führungskompetenz/-fähigkeit
- Kooperations- und Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösungsverhalten
- Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft, Fähigkeit zu konzeptionellem und vernetztem Denken
- Einfühlungsvermögen und Kreativität.
Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit in der Entgeltgruppe S 08b zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Aufgaben der Tätigkeit sind mit EG S 9 TVöD bewertet. Da der Einsatz auf der konkreten Stelle zunächst bis zum 31.07.2026 befristet ist, kommt aufgrund der nur vorübergehenden Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten keine Eingruppierung, sondern - je nach den persönlichen Voraussetzungen - gegebenenfalls die Gewährung einer Zulage nach § 14 TVöD in Betracht.
View More