Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle

Job Description

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) ist das Kompetenz­zentrum des Bundes in den Bereichen Außen­wirtschaft, Wirtschafts­förderung, Energie, Klimaschutz, Liefer­ketten und Abschluss­prüferaufsicht.

Im Geschäfts­bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nimmt das BAFA seine Aufgaben am Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main sowie in seinen Außen­stellen in Weißwasser/­Sachsen, Borna/Sachsen und Berlin wahr.

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächst­möglichen Zeitpunkt in Eschborn mehrere

Sachbear­beiterinnen / Sach­bearbeiter (w/m/d) im Bereich Genehmigungs­verfahren in der Export­kontrolle

(Entgeltgruppe 9c TV EntgO Bund bzw. Besoldungsgruppe A 9 – A 11 BBesO)


Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungs­behörde setzt das BAFA u. a. im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheits­belange und außen­politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschafts­rechts um.

Nach einer Einarbeitungs­zeit in der Unterabteilung 21 – Ausfuhr-­Verfahren, Dual Use Güter, Rüstung und Embargos – werden Sie in einem Genehmigungs­referat im Rahmen der Export­kontrolle mit den folgenden Aufgaben betraut:

  • Eigenständige Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigungen von Ausfuhren oder Verbringungen aus Deutschland bzw. der EU sowie Prüfung von Handels- und Vermittlungs­geschäften und technischer Unterstützung
  • Kommunikation mit den antrag­stellenden Firmen, Institutionen und Einzel­personen
  • Organisation und Teilnahme an Firmen­gesprächen.
  • Inter­disziplinäre Zusammen­arbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus der technischen Abteilung sowie mit anderen Behörden und mit Ministerien
  • Erstellung von Bewertungen zu außenwirtschaft­srechtlichen Sach­verhalten unter Einbeziehung der aktuellen politischen Lage

Werden Sie Teil unseres Teams! Helfen Sie bei der Umsetzung von Sanktionen, der Kontrolle von Rüstungsgütern und der Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen mit.


Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschul­studium (Diplom FH bzw. Bachelor) das für den nicht­technischen Verwaltungs­dienst befähigt z.B. Bachelor of Laws, Bachelor of Arts/Sciences Wirtschafts- oder Verwaltungs­wissenschaften, Politik­wissenschaften oder einen vergleichbaren Studien­abschluss.

Ein grundsätzliches Interesse an der Ausfuhr­kontrolle sowie den o. g. Aufgaben setzen wir voraus ebenso wie gute Kenntnisse der englischen Sprache (mindestens vergleichbar Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmens für Sprachen – GER). Ferner ist eine grundsätzliche Bereitschaft zur Durch­führung von Dienstreisen begrüßens­wert, soweit diese im Einzelfall anfallen.

Sie sind eine engagierte Persönlichkeit und verfügen über ein gutes Kommunikations­vermögen. Als Teamplayer ist Ihnen die Arbeit in und mit einem Team sehr wichtig. Sie verfügen über eine ausgeprägte Lern­bereitschaft sowie analytisches Denk­vermögen. Auch in komplexen Situationen behalten Sie den Überblick. Darüber hinaus zeichnen Sie sich durch ein hohes Maß an Belastbarkeit aus. Eine sehr sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise rundet Ihr Profil ab.

Voraussetzung für die Tätigkeits­übernahme ist die Zustimmung zur Durch­führung einer Sicherheits­überprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheits­überprüfungs­gesetz – SÜG).


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle bietet Ihnen eine interessante und abwechslungs­reiche Tätigkeit, die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, bedarfs­orientierte Fortbildung sowie alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (z. B. 30 Tage Erholungsurlaub, Homeoffice nach Beendigung der Probezeit, Funktions­zeiten, Jahres­sonderzahlung und betriebliche Alters­vorsorge). Des Weiteren bietet das BAFA einen Arbeitgeber­zuschuss für den Personen­nahverkehr (Jobticket) und bis zu 60 % Homeoffice.

Die Bezahlung erfolgt nach Maßgabe des Tarif­vertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach der Entgelt­gruppe 9c TV EntgO Bund.

Die jeweilige Einstellung erfolgt zum nächst­möglichen Zeitpunkt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungs­verhältnisses.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraus­setzungen ist bei Tarif­beschäftigten eine spätere Übernahme in das Beamten­verhältnis möglich.

Die Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamten­verhältnis kann im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen bis zur Besoldungs­gruppe A 11 erfolgen.

Die individuellen Beschäftigungs­bedingungen erörtern wir mit Ihnen gemeinsam im Vorstellungs­gespräch. Eine familien­orientierte modifizierte Arbeits­zeit bzw. Besetzung mit Teilzeit­kräften ist grundsätzlich möglich.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle fördert die Gleich­stellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berück­sichtigt; von ihnen wird nur ein Mindest­maß an körperlicher Eignung verlangt.

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