Job Description
Die Liebherr-Werk Biberach GmbH stellt hochwertige Turmdrehkrane und Mobilbaukrane her. Schnelleinsatzkrane, Obendreherkrane und Mobilbaukrane sind weltweit erfolgreich im Einsatz und stehen für Umschlagleistung und Wirtschaftlichkeit.
Industrielackierer/-in (m/w/d)
Job-ID 77642
- Beschichtung von Oberflächen verschiedener Blech- und Stahlbauteilen
- Lackierung mit Becherpistole, Airless Verfahren und 2-K-Anlage
- Vorbereitung der Bauteile nach Vorgabe
- Anmischung der Lacke nach Vorgabe
- Kontinuierliche Qualitätsprüfung der lackierten Teile mit anschließender Dokumentation
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Fahrzeuglackierer (m/w/d), Industrielackierer (m/w/d) oder vergleichbare Berufserfahrung
- Idealerweise Erfahrung im Airless Verfahren sowie Fließbecherpistole
- Erfahrungen mit industriellen Lacksystemen von Vorteil
- Bereitschaft zur Schichtarbeit
- Motivation und Zuverlässigkeit
- Flexibilität und Teamgeist
Bereit, etwas zu bewegen? Als innovatives Familienunternehmen wissen wir, dass Ihre Ideen unsere Zukunft sind - darum fördern wir Ihr Talent nachhaltig und übertragen Ihnen früh Verantwortung. Bei Liebherr haben Sie die Möglichkeit, die faszinierende Welt der Technik kennenzulernen und selbst mitzugestalten. Es erwarten Sie spannende Themen, ein gutes Arbeitsklima, in dem Zusammenhalt großgeschrieben wird und mit Liebherr einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.
Wir bieten Ihnen:
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einer erfolgreichen Firmengruppe
- Eine faire, leistungsgerechte Vergütung nach Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie
- Eine gute Work-Life-Balance mit 30 Tagen Urlaub und flexiblen Arbeitszeiten
- Sozialleistungen eines modernen Unternehmens, u.a. betriebliche Altersvorsorge, ÖPNV-Jobticket und Wegegeld
- Gesundheitsförderung und Vorsorge, u.a. Betriebsarzt, Physiotherapeut, Vergünstigungen bei Sport- und Freizeitangeboten sowie gesunde und regionale Verpflegung im Betriebsrestaurant
- Individuelle Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Kollegiales Miteinander und Gestaltungsfreiraum