Juristische Sachbearbeitung für die Hafensicherheitsbehörde und Hafenbehörde (w/m/d)

Job Description

Die Niedersächsische Landes­behörde für Straßenbau und Verkehr ist unter anderem zuständig für Bau und Erhaltung von Bundes- und Landes­straßen in Niedersachsen sowie für die Kreisstraßen verschie­dener Landkreise. Sie beschäftigt rund 2.900 Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter. Die unterschied­lichen Aufgaben werden zum einen in vier zentralen Geschäfts­bereichen und zum anderen in 13 regionalen Geschäftsbereichen (ehem. Straßen­bauämter) wahrgenommen.

In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im zentralen Ge­schäftsbereich 4 im Dezernat 43 „Port Authority (Hafenaufsichtsbehörde, Hafenbehörde)“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt der

Arbeitsplatz / Dienstposten 4310
als Juristische Sachbearbeitung für die Hafensicherheitsbehörde und Hafenbe­hörde (w/m/d)
Entgeltgruppe 14 TV-L / A 14 NBesO

unbefristet zu besetzen.


  • Juristische Beratungen zu rechtlichen Fragestellungen und deren Bearbeitung insbe­sondere in Hafen- und hafensicherheitsrechtlichen Themen sowie in Teilen aus dem Bereich des Luftverkehrs- und des Luftsicherheitsrechts
  • Eigenverantwortliche Vorbereitung und Durchführung von Klageverfahren und Rechts­streitigkeiten und Ordnungswidrigkeitenverfahren der Hafen- und Hafensicherheitsbehörde

Ihre fachliche Qualifikation:

  • Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen
  • Arbeitnehmer (w/m/d) müssen die Befähigung zum Richteramt haben
  • Es ist von Vorteil, wenn das 1. und 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedi­gend“ bestanden wurde. Mindestens jedoch sind in Summe 13 Punkte aus beiden Staats­examina erforderlich
  • Umfassende Kenntnisse des Europarechts sowie im Allgemeinen Verwaltungs- und Ver­waltungsverfahrensrecht (VwVfG und VwGO) sind erforderlich
  • Darüber hinaus sind Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den internationalen, eu­ropäischen sowie nationalen Rechtsgebieten der Hafen- und Hafensicherheitsbehörden von Vorteil: Unter anderem:
    • Maritime Umweltvorschriften (z.B. MARPOL, NAbfG, CDNI-Abkommen, RL/2019/883/EU)
    • Maritime Gefahrgutvorschriften (z.B. GGBefG, GGV-See inkl. IMSBC, IMDG, IBC, IGC)
    • Maritime Sicherheitsvorschriften (z.B. NHafenSG, ISPS-Code, VO/EG/725/2004, RL/2005/65/EG)
    • Weitere maritimes Ordnungsvorschriften (z.B. NHafenO, RL/2001/96/EG, RL/2010/65/EU, VO/EU/2019/1239).
  • Im Bereich des Luftverkehrsrechts sind Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des in­ternationalen und europäischen Luftrechts, national insbesondere im LuftVG, LuftVO und LuftSiG, wünschenswert.

Ihre persönliche Qualifikation:

  • Verantwortungsbewusstsein, Einsatzfreude, Eigeninitiative und Belastbarkeit
  • Hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, sicherer Umgang mit Konfliktsituationen, Kon­taktfähigkeit, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen
  • Entscheidungsfreude und Eigenverantwortlichkeit
  • Gute Englischkenntnisse
  • Reisebereitschaft
  • Führerschein Klasse B ist wünschenswert

  • Beschäftigungsumfang Vollzeit
  • Entgeltgruppe 14 / Besoldungsgruppe A14 NBesO
  • Flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen
  • Eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d)
  • Eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG
  • 30 Tage jährlich Erholungsurlaub
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