Psychologin/ einen Psychologen (m/w/d)

Generalzolldirektion

Job Description

Die Generalzolldirektion sucht für den Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung zum nächstmöglichen Termin
eine Psychologin/ einen Psychologen (m/w/d)
als hauptamtlich Lehrende im höheren Dienst (Besoldungsgruppe A 13h/A 14). Der Einsatz ist im Rahmen des dualen Studiengangs „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ ab 2026 am neuen Dienstort Rostock vorgesehen.

Der Zoll ist mit rund 43.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine stetig wachsende und sehr vielseitige Verwaltung unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen. Als moderne Steuer- und Wirtschaftsverwaltung generieren wir etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern, bekämpfen aber auch im Rahmen der Strafverfolgung z.B. die organisierte Kriminalität oder agieren international etwa mit anderen Zollverwaltungen weltweit. Diese Vielfalt unterscheidet den Zoll von anderen Verwaltungen und ermöglicht Ihnen die unterschiedlichsten Karriereperspektiven, je nach Ihren Interessenschwerpunkten und Ihrer individuellen Lebenssituation.

Zur Zollverwaltung gehören die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Bonn und weiteren Dienstsitzen u. a. in Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt/Weinstraße, Nürnberg, Dresden und Münster sowie 41 Hauptzollämter und 8 Zollfahndungsämter, die insbesondere die operativen Aufgaben der Zollverwaltung wahrnehmen.


Sie sind mit der Lehre sowie den lehrimmanenten Tätigkeiten im dualen Studiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ betraut. Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen eines der Module in Verwaltungspsychologie,
  • das Erstellen und Korrigieren von Leistungsnachweisen, die Betreuung und Korrektur von Abschlussarbeiten sowie die Abnahme mündlicher Prüfungsleistungen;
  • die Konzeption und Weiterentwicklung digitaler Lehrformate;
  • die Teilnahme an didaktischen Fortbildungen.

Zunächst ist eine Verwendung am Fachbereich Finanzen mit Lehrauftrag vorgesehen. Bei entsprechender Leistung und Eignung sowie Vorliegen der Voraussetzungen nach § 19 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 21.08.2018 (GMBl. 2018 S. 662) ist die Bestellung zur/m hauptamtlich Lehrenden am Fachbereich Finanzen möglich.


  • psychologischer Studienabschluss (universitärer Masterabschluss in Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie sowie universitärer Bachelor of Science in Psychologie) mindestens mit der Note „gut“,
  • pädagogische Eignung (möglichst nachgewiesen durch Evaluationsergebnisse),
  • Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und
  • jederzeit Eintritt für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien wünschenswert und werden bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt:

  • Berufspraxis innerhalb des Hochschulbereichs,
  • einschlägige Erfahrungen mit digitaler Lehre/Lehre auf Distanz,
  • Fähigkeit, sich schnell mit neuen Sachproblemen vertraut zu machen,
  • einschlägige Erfahrung in der Durchführung verhaltensorientierter Seminare (u.a. im Bereich Kommunikation, Konflikt- und Stressmanagement),
  • Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und sich kontinuierlich weiter zu entwickeln,
  • Bereitschaft zur Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungen,
  • hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und Kommunikation mit anderen Lehrenden und Mitgliedern der Hochschule,
  • hohe Innovations-, Einsatz- und Leistungsbereitschaft in der Lehre und deren Weiterentwicklung.

Die besondere Aufgabenstellung der Hochschule des Bundes erfordert eine praxisnahe Ausbildung. Es wird daher die Bereitschaft erwartet, durch regelmäßige Praxiseinsätze in der Zollverwaltung die notwendige praktische Berufserfahrung zu erwerben bzw. zu erhalten und zu vertiefen. Bei Bedarf soll auch die Durchführung von Veranstaltungen zu verwandten Themenbereichen und Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden.


Wir ermöglichen Ihnen ein Beamtenverhältnis beim Bund in der Laufbahn des höheren Dienstes mit dem Einstiegsgehalt nach Besoldungsgruppe A 13h und bei erfolgreichem Ablauf der Probezeit die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Einstellung erfolgt bis zur Erfüllung aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen zunächst als Tarifbeschäftigte/r in der Entgeltgruppe E 13 TVöD. Aus anderen Verwaltungen kann im Einvernehmen mit dem derzeitigen Dienstherrn eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A 14 erfolgen.

Die Zollverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und wurde erfolgreich zum audit berufundfamilie zertifiziert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein besonderes Anliegen. Teilzeitbeschäftigungen sind daher grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind beim Zoll willkommen und werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden.

Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in maschinenlesbarer Form auf unserem Rechner bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens gespeichert und ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden alle zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht bzw. vernichtet, soweit diese im Falle einer Einstellung nicht zur Aufnahme in die Personalakte vorzusehen sind (§ 106 Bundesbeamtengesetz). Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.

View More