Job Description
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig vertritt die Gesamtinteressen von derzeit 69.000 Unternehmen in der Region Leipzig. In allen Unternehmenslagen, von Gründung über Expansion und Krisenbewältigung bis hin zur Nachfolgeregelung, ist die IHK erster Ansprechpartner für die gewerbliche Wirtschaft. Sie setzt sich für einen gesunden und zukunftsfähigen Wirtschaftsraum ein, ist praxisorientierter Unternehmensdienstleister sowie kritischer Partner der Politik und erbringt Leistungen im öffentlichen Auftrag wie bspw. in der beruflichen Bildung.
Wir suchen zum 1. August 2025 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter Aus- und Weiterbildungsberatung (m/w/d), mit Schwerpunkt migrantische Ausbildungsbetriebe und Auszubildende, für unsere Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik im Geschäftsbereich Grundsatzfragen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (40 Arbeitsstunden pro Woche).
- Beratung der an der Berufsausbildung Beteiligten (der Ausbildenden und Ausbilder, der Auszubildenden/Umschüler) mit Fokus auf migrantische Betriebe und Auszubildende
- Prüfung eingereichter Ausbildungs- und Umschulungsverträge
- Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung entsprechend BBiG
- Eignungsfeststellung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildern entsprechend BBiG
- Firmenbesuche und -kontakte im IHK-Bezirk:
- Aufnahme unternehmenskonkreter sowie branchenspezifischer Themen/Fragen
- Vertrieb der IHK-Leistungen
- Bereichsübergreifende Koordinierung und Verteilung der zentral angebotenen IHK-Leistungen bzw. Ressourcen
- Unterstützung bei der Verzeichnisführung Ausbildungs- und Umschulungsverträge
- Mitwirken in Arbeitskreisen, Gremien und Ausschüssen, Schwerpunkt Ausländerrecht
- Mitwirkung bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stelle mit betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen
- Weiterbildungsberatung für IHK-Mitgliedsunternehmen
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen für Verbundausbildung und berufliche Qualifizierungen
- Organisation von und Teilnahme an Veranstaltungen und Ausbildungsmessen
- Errichtung und Anleitung von Ausbilderarbeitskreisen
- Aufnahme branchenspezifischer Entwicklungen und Einsteuern wirtschaftsrelevanter Themen in die IHK-Arbeit (Veranstaltungen, Stellungnahmen)
- Übernahme von administrativen Aufgaben (Organisation, Präsentationen, Schriftverkehr, etc.)
Zielsetzung der Stelle:
Ziel der Stelle ist bestmögliche Beratung zu Fragen der Berufsorientierung und Berufsausbildung unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards und gesetzlichen Richtlinien, Einhaltung von Terminen sowie des vorgegebenen Budgetrahmens.
- Abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige berufspraktische Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung, Weiterbildung und Fortbildung oder abgeschlossenes Studium, vorzugsweise mit berufspädagogischem Abschluss
- Nachweis der Ausbildereignung
- Mehrjährige Berufserfahrung im interkulturellen Kontext
- Kenntnisse in der Hotellerie- bzw. Gastronomiebranche von Vorteil
- Idealerweise Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Ausland
- Sehr gute Kenntnisse der MS-Office-Anwendungen sowie von ERP/CRM-Anwendungen
- Sehr gute Englischkenntnisse, weitere Fremdsprache von Vorteil
- Führerscheinklasse B
Darüber hinaus besitzen Sie ein hohes Maß an selbständigem und verantwortungsvollem Handeln sowie persönlichem Engagement. Sie verfügen über eine hohe Beratungskompetenz, sowie eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit. Ihr Organisationstalent unterstützen Sie mit Hilfe moderner Medien und EDV-Anwendungen. Ein souveränes und positives Auftreten sowie eine ausgeprägte Dienstleistungs- und Serviceorientierung runden Ihr Profil ab.
- Anspruchsvolle Aufgaben sowie Gestaltungsspielraum im jeweiligen Aufgabengebiet
- Leistungsgerechte Vergütung
- Flexibles Arbeitszeitsystem inkl. der Möglichkeit, ab dem vierten Beschäftigungsmonat bis zu sechs Arbeitstage im Monat mobil zu arbeiten
- Betriebliche Krankenzusatzversicherung*
- Zuschuss zum Deutschland-Job-Ticket*
- Dienstfahrradleasing*
- Kinderbetreuungszuschuss für nicht schulpflichtige Kinder*
- Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen*
* Vorgenannte Arbeitgeberleistungen können ab dem siebten Beschäftigungsmonat in Anspruch genommen werden.
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