Cyberkriminalistin / Cyberkriminalist (w/m/d)

Polizeipräsidium Freiburg

Job Description

Das POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG sucht:

Cyberkriminalistin / Cyberkriminalist (w/m/d)

zum 01.04.2026 • Vollzeit • Besoldungsgruppe A10

bei der Kriminalpolizeidirektion Freiburg – Kriminalinspektion 5 (Cybercrime/Digitale Spuren)
am Standort Freiburg

WIR ÜBER UNS

Das Polizeipräsidium Freiburg mit seinen Organisationseinheiten nimmt im Bereich der Stadt Freiburg, der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut grundsätzlich alle polizeilichen Aufgaben wahr, soweit sie nicht dem Bundes- oder Landeskriminalamt oder der Bundespolizei zugewiesen sind. Die Besonderheit des Polizeipräsidiums Freiburg ist seine Lage im Dreiländereck Deutschland/Schweiz/Frankreich und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufgaben. Beim Polizeipräsidium Freiburg sind derzeit rund 2.450 Personen beschäftigt.


Ermittlungen im Bereich der mittleren und schweren Cyber-Kriminalität, Unterstützung der Ermittlungsdienststellen bei Ermittlungen sowie anlassbezogene Mitarbeit in Ermittlungsgruppen und Sonderkommissionen, Beratung und Unterstützung der Organisationseinheiten.

Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:

  • Durchführen bzw. Einleiten geeigneter Sicherungsmaßnahmen von elektronischen Beweismitteln insbesondere auf Datenträgern, aus Netzwerken und mobilen Geräten
  • Inhaltliche und IT-forensische Auswertung von elektronischen Beweismitteln in Ermittlungsverfahren der Cyber-Kriminalität (PC Hardware, Router, Mobilfunkgeräte, Speichersysteme, Navigationsgeräte etc.)
  • Technische Unterstützung und Beratung der Strafverfolgungsbehörden in Ermittlungsverfahren und besonderen polizeilichen Lagen und Sonderkommissionen sowie betroffener Unternehmen von Cyberangriffen
  • Führen des Sachbeweises bei der Untersuchung von Einrichtungen und Beweismitteln der Informations-Technologie
  • Durchführung von polizeiinternen Schulungsmaßnahmen und Vortragsveranstaltungen

Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.


Vorausgesetzt werden:

  • Mindestens befriedigender Abschluss eines Diplom-Staatsprüfungs- oder Bachelorstudiengangs an einer Hochschule, Fachhochschule, Berufsakademie, Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung in einem Studiengang mit Schwerpunkt Informations- und Kommuni­ka­tions­technik (z. B. IT-Administration, Informatik, digitale Forensik etc.)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. drei

Von Vorteil sind:

  • Überdurchschnittliche Hard- und Softwarekenntnisse
  • Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichen Betriebs­sys­temen wie Windows, Linux, Mac OS, Android
  • Kenntnisse in mindestens einer objektorientierten Pro­grammier­sprache, z. B. C++, Java, PHP, Phython
  • Erfahrungen mit IP-Netzwerken, Netzwerkadministration und –analyse
  • Gute Kenntnisse über IT-Netzwerke
  • Kenntnisse gängiger Internetdienste, sozialer Netzwerken und ihrer Funktionsweisen
  • Kenntnisse gängiger Datenbanksysteme
  • Kenntnisse in den Bereichen Speicher-/Cloudtechnologien (SAN/NAS), Virtualisierung, Backup/Restore
  • Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie gute englische Sprachkenntnisse

  • Die Einstellung in das Beamtenverhältnis (mit freier Heilfürsorge) in der Sonderlaufbahn des gehobenen cyberkriminalistischen Dienstes, sofern die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Eingangsamt ist nach der Besoldungsgruppe A 10 (Kriminaloberkommissar/in) bewertet
  • Sofern Sie nicht über die erforderliche Berufserfahrung für eine direkte Verbeamtung verfügen, ist die Einstellung auch im Beschäftigtenverhältnis auf der Grundlage des Tarifvertrages für die Länder – befristet für ein Jahr – möglich. In diesem Jahr erwerben Sie mit dem erfolgreichen Abschluss eines Trainee-Programms die entsprechende Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen
  • Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem anspruchsvollen und innovativen Themenfeld
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW und JobBike BW

BITTE BEACHTEN SIE

Das Polizeipräsidium Freiburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.

Die persönlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis sowie die besonderen gesundheitlichen Anforderungen für die Polizeidiensttauglichkeit sind nachzuweisen.

Es ist ein ca. einjähriges Qualifizierungsprogramm vorgesehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unten.1

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