Personal­mitarbeiter/innen (w/m/d) für eine Tätigkeit im Aufgabenbereich „Personal­management“

Bundeszentralamt für Steuern

  • Bonn
  • Post Date: 10. June 2025
Job Description

Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.

Für den Einsatz am Dienstsitz in Bonn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere

Personal­mitarbeiter/innen (w/m/d)

für eine Tätigkeit im Aufgabenbereich „Personal­management“.

Die zu besetzenden Dienstposten sind nach der Besoldungs­gruppe A 9m bzw. die Arbeitsplätze nach der Entgelt­gruppe 8 TVöD (Bund) bewertet und sind grundsätzlich auch für eine Teilzeit­beschäftigung geeignet.


  • Bearbeitung von Personal­angelegenheiten, hier insbesondere:
    • Einstellung von neuen Beschäftigten
    • Ernennungsvorgänge
    • Führung der Personal­akten
    • Bearbeitung von Anträgen auf Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung, Teilzeit und Nebentätigkeiten
  • Erfassung und Pflege von Daten im Personal­verwaltungs­system PVSplus (SAP)
  • unterstützende Tätigkeiten in weiteren Teams des Personal­referats (z. B. Listenpflege)

  • Sie verfügen über die Laufbahn­befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, sind Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit (m/w/d) und haben mindestens das Besoldungsamt A 8 inne

oder

  • Sie verfügen über:
    • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungs­fachangestellten
    • eine abgeschlossene Ausbildung z. B. zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation oder zum Kaufmann/​zur Kauffrau für Büromanagement oder eine vergleichbare dreijährige Ausbildung in einem kaufmännischen Bereich bzw. im Verwaltungsbereich oder im Rechtswesen
    • einen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I (ehemals Angestellten­lehrgang I)
  • eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Personalbereich einer öffentlichen Verwaltung, hilfsweise eine gleichwertige Erfahrung in anderen Personal­bereichen nach Abschluss der Ausbildung, ist von Vorteil.

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • über eine analytische Denkweise verfügen
  • ein gutes Ausdrucksvermögen haben
  • Ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen
  • kommunikativ und teamfähig sowie
  • belastbar und konfliktfähig sind.

  • unbefristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach Entgeltgruppe 8 TVöD (Bund) mit einem Verdienst zwischen 3.281,44 Euro und 3.628,68 Euro brutto
  • sofern Sie sich bereits in der Laufbahn des mittleren Dienstes befinden, bieten wir Ihnen eine Übernahme im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung und Beförderungs­möglichkeiten bis zur Besoldungs­gruppe A 9m auf diesen Dienstposten
  • eine individuelle und strukturierte Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungs­angebote
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie/​Pflege: wir unterstützen unsere Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeit­modellen (wie Teil- und Eltern­zeiten), Telearbeit sowie Eltern-Kind-Büro und eigener U 3-Kindertages­einrichtung
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange
  • aktive Gesundheitsprävention (Sportangebote, Entspannungskurse etc.)
  • zentrale Lage, hervorragende Parkmöglichkeiten und gute Anbindung an den ÖPNV (einschließlich Berechtigung zum Erwerb eines durch uns geförderten DeutschlandJobtickets).
Was Sie noch wissen sollten:

Für uns zählen Ihre Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede/jeder – unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung – willkommen.

Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an. Zudem haben wir uns das Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation gemäß der Maßgabe der in der Bundesfinanz­verwaltung geltenden Rahmeninklusions­vereinbarung bevorzugt berücksichtigt.

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