Job Description
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im Geschäftsbereich Lüneburg für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen innerhalb der Landkreise Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Harburg zuständig.
In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist bei der
Betriebsgemeinschaft Straßendienst
in Seevetal-Hittfeld
zum nächstmöglichen Zeitpunkt der
Arbeitsplatz
Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) – Weiserzeichen: BG3HAR
Entgeltgruppe 9a TV-L (alternativ Entgeltgruppe 6 TV-L)
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Bearbeiten von Personalangelegenheiten des Straßenwartungspersonals
- Mitwirkung bei Beschaffungen für den laufenden Dienstbetrieb der Straßenmeisterei
- Bearbeitung des Postein- und -ausgangs, Telefondienst
- Bearbeitung von Rechnungen für den Betriebsdienst
- Mitwirkung bei der Unfallsachbearbeitung, Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen
Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.
- Für die Besetzung mit Entgeltgruppe 9a TV-L: erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (w/m/d), Angestellten- bzw. Verwaltungsprüfung I oder ein vergleichbarer Abschluss erforderlich.
Für die Besetzung mit Entgeltgruppe 6 TV-L ist eine abgeschlossene kaufmännische oder ähnliche Ausbildung vorteilhaft - gute MS Office Kenntnisse
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Ihre persönliche Qualifikation:
- Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen
- Kommunikations- und Kontaktfähigkeit
- ausgeprägte Teamfähigkeit
- Organisationsvermögen
- strukturiertes Arbeiten
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Verwaltungsaufgaben einer Straßenmeisterei wären wünschenswert
- Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a bzw. 6 TV-L
- einen teilzeitgeeigneten Vollzeitarbeitsplatz (38,5 Std./Woche)
- attraktiver Arbeitsplatz mit vielseitigem und abwechslungsreichem Tätigkeitsfeld
- Möglichkeit der Telearbeit / mobiles Arbeiten
- Eingliederung in ein dynamisches Team
- eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL
- eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L
- 30 Tage tariflich geregelten Erholungsurlaub
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- gründliche Einarbeitung