W2-Professur für Angewandte Forschung in der Sozialen Arbeit (m / w / d)

Job Description

Die Duale Hochschule Sachsen führt mit etwa 40 Studiengängen Studierende in praxisintegrierenden dualen Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering und wird perspektivisch auch duale Master-Studiengänge anbieten und kooperative Forschung betreiben. Dabei werden die wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitte an den Staatlichen Studienakademien und die praktischen Studienabschnitte bei einem Praxispartner realisiert. Damit stellt die Duale Hochschule Sachsen den Einrichtungen der Wirtschaft, der freien Berufe, vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft und Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben exzellent qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Fachbereichen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Sie ist mit ihren sieben Staatlichen Studienakademien fest in den Regionen Sachsens verwurzelt.

An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist - unter dem Vorbehalt der späteren Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber - folgende Stelle ab 01.10.2025 (frühestens ab Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber) zu besetzen:

W2-Professur für Angewandte Forschung in der Sozialen Arbeit (m / w / d)

(Vollzeit, unbefristet)
vorrangig im Studienbereich Sozial- und Gesundheitswesen, Studiengang Soziale Arbeit
(Kennziffer BR 01/2025)



Die Bewerber_innen sollen sowohl die Lehre im Modul „Angewandten Forschung in der Sozialen Arbeit“ eigenständig vertreten als auch in anderen Modulen im Studiengang Soziale Arbeit Impulse zum forschenden Lernen setzen. Fachbezogene Kenntnisse der systematischen empirischen Untersuchung sozialer Phänomene zur Entwicklung praxisorientierter Lösungen werden ebenso vorausgesetzt wie Erfahrungen in der kooperativen Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeitswissenschaft und sozialarbeiterischer Praxis. Weiter sollte der Bewerbende Kenntnisse und Lehrerfahrungen in der Hochschullehre und/ oder der dualen Ausbildung von Studierenden im Studiengang Soziale Arbeit besitzen. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Selbstverwaltung des Studiengangs mitzuwirken, wird ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft den Studiengang Soziale Arbeit weiterzuentwickeln.

In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung des Studienganges „Soziale Arbeit“ werden vorausgesetzt.


  1. abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. Pflegewissenschaften, Pflege- oder Medizinpädagogik, Pflegemanagement, Advanced Nursing Practice),
  2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird,
  3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
  4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

Der Arbeitsort ist die Staatliche Studienakademie in Breitenbrunn. Bei Bedarf ist der Einsatz auch an einer anderen Staatlichen Studienakademie der Dualen Hochschule Sachsen möglich.

Art und Umfang der dienstlichen Aufgaben der Lehrpersonen an der Dualen Hochschule Sachsen ergeben sich aus der Hochschuldienstaufgabenverordnung.

Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Qualifikation und Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte und/oder ihnen gleichgestellte Bewerbende, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird gebeten, den Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

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