Job Description
Kommissarische Werkstattleitung (w/m/d) der Informations- & Kommunikations- / Kfz-Werkstatt
ABTEILUNG 4 | REFERAT 43 | RTS GP
Göppingen | Vollzeit | zum nächstmöglichen Zeitpunkt | befristet bis 31.12.2026
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS Pol) ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württemberg.
- Kommissarische Leitung der gemeinsamen Informations- und Kommunikations- / Kfz-Werkstatt sowie Personaleinsatzplanung und fachliche Personalführung
- Planung der Betriebsabläufe und Qualitätsmanagement in den Aufgabenbereichen
- Aus- und Aufbau von Sonderfahrzeugen der Polizei
- Digitalfunk- und Richtfunktechnik
- Einbau und Reparatur von IuK-Technik (Digitalfunk, TK-Anlagen, Hausanlagen, Fahrzeugfunk etc.)
- Technische Unterstützung und Serviceleistungen in der Telefontechnik und IuK-technischem Gerät
- abgeschlossene Weiterbildung zur/zum Meister/in Fachrichtung Elektrotechnik
- Berufserfahrung als Meister/in
- Erfahrung in der fachlichen Personalführung
- Fahrerlaubnis Klasse B
WÜNSCHENSWERTES
- Meisterschwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik
- Führungskompetenz
- Kompetenz im Bereich Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit
- eigeninitiatives, selbständiges und qualitätsbewusstes Arbeiten
- Kenntnisse im Bereich SAP
- Wöchentliche Arbeitszeit 39,5 Std.
- Gehaltszahlung bis Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages der Länder (TV-L).1
BENEFITS
- Work-Life-Balance durch Vereinbarkeit von Familie & Beruf, mobiles & flexibles Arbeiten
- Sport- und Fitnessangebote, Betriebliches Gesundheitsmanagement...
- Interessantes Arbeitsumfeld, Teamwork, wertschätzende Kommunikation
- Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen, Fortbildungen, innovative Projektarbeit
- Gute öffentliche Anbindung, Förderung durch JobTicket & JobBike
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen entsprochen werden kann. Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
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