Job Description
Für die 37.000 Studierenden in Mainz und Bingen bieten wir umfassenden Service aus einer Hand: Mit rund 250 Beschäftigten betreiben wir Mensen und Cafeterien, moderne Wohnanlagen und Kindertagesstätten. Außerdem bieten wir eine Vielzahl von Beratungs- und Kulturangeboten für deutsche und internationale Studierende. Als Anstalt des öffentlichen Rechts bieten wir unseren Beschäftigten alle Vorteile des Tarifvertrags TV-L und zusätzlich eine ganze Reihe von Sozialleistungen und Angeboten.
Wir suchen für die Mensen des Studierendenwerk in Mainz und Bingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen qualifizierten
Koch (m|w|d)
Vollzeit, unbefristet
Die tägliche Arbeitszeit ist überwiegend im Zeitfenster von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu erbringen.
- Frische Zubereitung von Speisen und deren ansprechende Präsentation
- Gewährleisten einer ausreichenden Versorgung der Speiseausgabentheken einschließlich der Produktion des Nachschubs
- Bedienen der Fritteuse und Kocheinheiten während des Produktionsprozesses im FrontCooking
- Verräumen der von den Ausgabetheken zurückgenommenen Speisen sowie Reinigen des Arbeitsplatzes
- Durchführen eines Kontrollgangs vor Dienstschluss (z. B. Prüfung, ob alle Küchengeräte ausgeschaltet sind).
- Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie der internen Standards
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Koch/Köchin
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Gastronomie/ Gemeinschaftsverpflegung/Großküche wünschenswert
- Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
- Kenntnisse der HACCP-Richtlinien
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Bereitschaft an Samstagen zu arbeiten
- Führerschein Klasse B
Sie kennzeichnet
- Eigenständiges Arbeiten
- Körperliche Belastbarkeit
- Hohe Service- und Dienstleistungsorientierung
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- Kundenorientierung
- Zuverlässigkeit
- Vergütung nach Entgeltgruppe 5 des TV-L
- Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsfürsorge
- Vergünstigtes Jobticket
- Jahressonderzahlung
- Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen
- 24.12. und 31.12. bezahlte Freistellung
- Betriebsurlaub zwischen dem 27.12. und 30.12.
- Sowie keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen