Job Description
Der Evangelische Kirchenkreisverband Potsdam-Brandenburg ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft im Bereich der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Sitz in Potsdam. Er ist Träger des Kirchlichen Verwaltungsamtes Potsdam-Brandenburg, das die Aufgaben eines Verwaltungs- und Finanzdienstleisters für die Evangelischen Kirchenkreise Mittelmark-Brandenburg sowie Potsdam und ihre Kirchengemeinden erbringt. Die grundlegenden Arbeitsfelder sind die Bereiche Haushalt / Buchführung, Vermögensverwaltung, Liegenschaften, Personal- und Verwaltung von Kindertagesstätten sowie Meldewesen.
- Ausführung und Überwachung des Haushaltes, als auch die Erstellung von Haushaltsplänen kirchlicher Institutionen
- Bearbeiten und Buchen von Rechnungen
- Bearbeitung von Bestandsveränderungen der Rücklagen und Barkassen
- Fachliche Verantwortung für die einsetzende und teilweise bestehende Umsatzsteuerpflicht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften
- Enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Kirchengemeinden bei ihren vielfältigen finanziellen Fragestellungen
- Eine abgeschlossene kaufmännische, verwaltungsfachliche oder steuerfachliche Ausbildung
- Berufserfahrung im Bereich Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen, öffentliche bzw. kirchliche Verwaltung oder vergleichbare Erfahrungen
- Sichere Beherrschung üblicher finanzbuchhalterischer Vorgänge wünschenswert
- Eigenständige, strukturierte und genaue Arbeitsweise
- Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit
- Aufgeschlossenheit gegenüber dem kirchlichen Auftrag
- Eine Vollzeitstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 39,4 Std./Woche
- Als Alternative: Eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 80 % (31,5 Std./Woche)
- Vergütung nach Erfahrung und Qualifikation gemäß TV-EKBO
- Ggf. weitere Zuschläge für Kinder gemäß TV-EKBO
- Jahressonderzahlung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Gleitzeit und teilweise mobiles Arbeiten
- Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung
- Eine betriebliche Altersvorsorge
- Einen tariflichen geregelten Anspruch auf Erholungsurlaub über dem Niveau des Bundesurlaubsgesetzes (30 Tage, zuzüglich Heiligabend und Silvester)
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