Sachbearbeiter Energiewirtschaft (m/w/d)

Job Description

Seit mehr als 120 Jahren versorgen die Strom- und Gas­netze die Bürger der Landes­haupt­stadt sicher und zuver­lässig mit Strom und Gas. Als kommunales Unter­nehmen der Landes­haupt­stadt nimmt die Netz­gesell­schaft Schwerin diese Verant­wortung gegen­über den Bürgern seit dem 1. Oktober 2005 wahr. Neben der Versorgungs­sicher­heit garantieren wir allen Markt­teil­nehmern den transparenten, diskriminierungs­freien Zugang zu den Netzen. Wir gehören als eine Tochter zum Stadtwerke-Unternehmensverbund und leisten aktiv einen Beitrag an der Energiewende.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet einen:

Sachbearbeiter Energiewirtschaft (m/w/d)


  • Unterstützung des Teams bei der Bearbei­tung betriebswirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Übernahme eigenverant­wortlicher Aufgabenbereiche
  • Mitwirkung im Regulierungsmanagement (z.B. Bearbeitung von Dokumenten und Kennzahlen, Aufbereitung neuer gesetzli­chen Regelungen)
  • Bearbeitung sonstiger kaufmännischer Aufgaben (z.B. Verwaltung von Verträgen, Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen, Rechnungsbearbeitung, Recherchen, Prä­sentationen)

  • erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, wünschenswert mit be­triebswirtschaftlicher Weiterqualifizierung oder ein betriebswirtschaftliches Studium
  • mehrjährige Erfahrung in der Energiewirt­schaft von Vorteil, Berufseinsteiger (m/w/d) direkt nach dem Studium sind ebenfalls willkommen
  • kaufmännische Kenntnisse der Kosten­rechnung, Netzkenntnisse, SAP, kVaSy
  • Teamfähigkeit, Führerscheinklasse B

  • flexible Arbeitszeiten / Gleitzeit (39h / Woche)
  • Voll- und Teilzeit möglich
  • Homeoffice
  • 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
  • Heiligabend und Silvester zusätzlich frei
  • tarifgerechte und pünktliche Vergütung nach TV-V
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Gesundheitsangebote
  • Kantine
  • Teamgeist
  • betriebseigenes Sommerfest
  • kostenlose Nutzung des Nahverkehrs Schwerin

Im Zusammen­hang mit dem Bewerbungs­verfahren anfallende Kosten (z. B. Fahrt­kosten) können nicht erstattet werden.

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