Meinungs- und Lehrfreiheit – was müssen Hochschulen aushalten? – 24.06.2021, Online-Seminar

Meinungs- und Lehrfreiheit – was müssen Hochschulen aushalten?

Anmeldeschluss: 24.06.2021

Ziel und Inhalt der Veranstaltung:

Anknüpfend an den 14. Deutschen Hochschulrechtstag im Jahr 2019, der sich in Bonn insbesondere unter verfassungs- und dienstrechtlichen Gesichtspunkten mit dem Thema die „Äußerungsfreiheit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“ befasst hatte, möchte der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts dieses nach wie vor aktuelle Thema im Rahmen einer eintägigen, digitalen Veranstaltung rechtlich und wissenschaftspolitisch weiter vertiefen. Geschehen soll dies auf der Grundlage des beigefügten Programms durch drei Vorträge namhafter Referenten und eine prominent besetzte Podiumsdiskussion.

Im ersten Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, welche Anforderungen das Verfassungsrecht an die freie Rede und den Diskurs in einer Hochschule stellt. Im Anschluss daran soll beleuchtet werden, mit welchem Krisenmanagement eine Hochschulleitung konkreten Vorgängen in der Hochschule begegnen kann. In einem dritten Beitrag soll aufgezeigt werden, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einer Hochschulleitung im Einzelnen zur Verfügung stehen, um in der Hochschule der Meinungs- und Lehrfreiheit Geltung zu verschaffen. Beendet werden soll die Veranstaltung schließlich mit einer längeren Podiumsdiskussion zum Tagungsthema. Es ist im Übrigen vorgesehen, dass jeweils im Anschluss an die Vorträge ausreichend Zeit zur Verfügung steht, Fragen an die Referenten zu richten. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Tagung in geeigneter Weise in die Podiumsdiskussion mit einzubeziehen.

Zielgruppe:

Die Tagung richtet sich nicht nur an Mitglieder der Präsidien, Rektorate und Dekanate der Hochschulen, die mit Blick auf die Sicherstellung der Lehr-und Meinungsfreiheit in einer besonderen Verantwortung stehen. Vielmehr sind auch diejenigen angesprochen, die in den Hochschulen Funktionen zur Beratung und Unterstützung der Hochschulleitungsorgane ausüben und konkrete Maßnahmen umzusetzen haben. Darüber hinaus sind aber auch Vertreter aller Gruppen in den Hochschulen und Ministerien angesprochen, die durch ihre Mitwirkung und Einflussnahme die in Rede stehenden Freiheitsbereiche mit sichern sollen.

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